Brandschutz und Versicherungsschutz

Feuer-im-Treppenhaus - Brandschutz und Versicherungsschutz

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Um für den schlimmsten Fall abgesichert zu sein, ist eine Gewerbe-Feuerversicherung für Betriebe von existenzieller Bedeutung. Doch um vom Versicherungsschutz zu profitieren, reicht es in der Regel nicht, einfach den Versicherungsvertrag abzuschließen. Denn auch der vorbeugende Brandschutz in Ihrem Betrieb ist bei der Frage, ob Sie bei einem tatsächlichen Schadenseintritt durch Versicherungsleistungen abgesichert sind, von entscheidender Bedeutung. Wir stellen Ihnen in diesem Artikel genauer vor, warum und in welchem Umfang der betriebliche Brandschutz für Ihre Gewerbe-Feuerversicherung relevant ist.  

Rechtskonformität und Sorgfalt: Brandschutz und Versicherungsschutz im Betrieb

Beginnen wir mit dem Offensichtlichen. Damit die Versicherung, in die Sie über die Jahre hinweg Ihre Beiträge investiert haben, im Schadensfall auch zahlt, dürfen Sie sich nichts zuschulden kommen lassen. Ihre Brandschutztechnik muss in erster Linie Ihrem Brandschutzkonzept entsprechen und natürlich funktionieren. Hierfür sind regelmäßige Wartungs- und Inspektionstermine der Brandmeldetechnik und Brandmeldeanlage (BMA) einzuhalten und zu dokumentieren. Um diese Herausforderung zu bewältigen, ist Heinrich-Brandmeldetechnik gerne Ihr Partner für die Wartung Ihrer BMA. Fallen vorgeschriebene Wartungs- oder Inspektionstermine aus oder fehlt das Wartungsprotokoll, ist die Sorgfalt Ihres Handelns nicht mehr nachvollziehbar. Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen Fahrlässigkeit unterstellt wird, steigt rasant. Und mit ihr das Risiko, dass die Feuerversicherung nur eingeschränkt greift.

Anlagentechnischer Brandschutz als relevanter Faktor für validen Versicherungsschutz

Etwas weniger bekannt ist die Tatsache, dass Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit von kaum einer Versicherung gedeckt wird. Dennoch war eine Feuerversicherung als Monopolversicherung in Deutschland lange Zeit verpflichtend, auch für gewerbliche Immobilienbesitzer. Erst mit der Deregulierung und Liberalisierung des Versicherungsmarktes wurde diese Pflicht abgeschafft.

Doch selbst wenn Ihr Betrieb beim besten und teuersten, womöglich sogar beim einzig verfügbaren Anbieter versichert ist, kann die Versicherung die Zahlung im Schadensfall unter Umständen verweigern und Ihnen den Versicherungsschutz verwehren. Insbesondere dann, wenn der vorbeugende Brandschutz im Betrieb nicht der aktuellen Rechtslage entspricht. Oft stützt man sich bei solchen Ausführungen auf den naheliegenden baulichen Feuerschutz. Dennoch ist auch der anlagentechnische Schutz in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen.

Montage sowie Service & Wartung von Brandmeldeanlagen durch Experten von Heinrich Brandmeldetechnik

Damit sind nun nicht, wie Sie vermutlich denken, Schutzmaßnahmen für technische oder elektronische Anlagen gemeint. Ihr anlagentechnischer Brandschutz ist nur gewährleistet, wenn Wartungs- und Inspektionstermine fristgerecht stattfinden, Mängel umgehend behoben und die Vorgehensweisen sorgfältig dokumentiert werden. Darüber hinaus müssen die elektronischen Komponenten Ihrer Brandmeldezentrale und BMA den Bedürfnissen Ihres Unternehmens entsprechend gewählt sein. Vor allem die Bauweise, die flächenmäßige Größe und die Raumaufteilung sind relevant. Eine mangelhafte Ausstattung mit Brand- und Rauchmeldern kann ebenfalls dazu führen, dass der Versicherungsschutz nicht vollumfänglich greift.

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Das gilt für den Versicherungsschutz: mit betrieblichen Brandschutzmaßnahmen auf der sicheren Seite

Statistisch gesehen wird lediglich bei einem Drittel der Großbrände in Unternehmen die volle Versicherungsleistung ausbezahlt. Jede Versicherung ist bestrebt, im Sinne ihres eigenen unternehmerischen Handelns und im Sinne der eigenen Wirtschaftlichkeit Ihren Versicherungsschutz genau zu prüfen. Sprich: Die Sachverständigen und Schadensprüfer untersuchen sehr akribisch, ob möglicherweise Fehler gemacht wurden, die die Gewerbe-Feuerversicherung von der Zahlungspflicht befreien. Besonders triftige Gründe wären beispielsweise ein Brand, der durch das Rauchen einer Zigarette entstand, obwohl im Innenraum nicht geraucht werden darf.

Schadhafte elektrische Anlagen können Ihnen ebenfalls angelastet werden, denn bei entsprechender Sorgfalt hinsichtlich Wartungsterminen und Inspektionen ließen sich Schäden und Störungen erkennen und beheben. Das „Vergessen“ von Mängeln bei einer Überprüfung, das Nichtwarten von Feuerlöschern, durch Fahrnisse verstellte Brandschutzeinrichtungen oder bauliche Veränderungen, die im Brandschutzplan nicht dokumentiert wurden, sind häufig Ursache für einen eingeschränkten Schutz durch die Gewerbe-Feuerversicherung. Gleiches gilt für Brand- und Rauchmelder, die nicht nach DIN 14604 zertifiziert sind.

Mann unterschreibt Vertrag oder Dokument - Brandschutz und Versicherungsschutz
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Der schwierige Fall der Abstimmung – Brandschutz und Versicherungsschutz haben ihre Tücken

Im Zusammenhang mit Brand- und Versicherungsschutz sind zahlreiche Gesetze, Normen und Richtlinien zu beachten. Ein durch Makler oder Berater vermittelter Versicherungsschutz geht in der Regel mit entsprechenden Beratungsleistungen einher und stellt das Optimum für Ihre betrieblich abgeschlossene Brandschutzversicherung dar. Im Übrigen sollten Sie auf derartige Beratungsleistungen besser nicht verzichten: Eine nicht in Anspruch genommene Beratungsleistung kann in Zusammenhang mit einer falsch abgeschlossenen Versicherung ebenfalls zu Ihrem persönlichen oder betrieblichen Nachteil ausfallen.

Techniker ueberprueft Brandmeldeanlage - Brandschutz und Versicherungsschutz
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Vorbeugender Brandschutz: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Begriff vorbeugender Brandschutz verrät bereits, dass Präventivmaßnahmen im Gewerbe unverzichtbar sind, um im Ernstfall überhaupt die Leistungen einer Versicherung in Anspruch nehmen zu können. Die Regel ist, dass eine spezielle Gewerbe-Feuerversicherung sogar ein nicht gerade niedriges Maß an technischen Brandschutzmaßnahmen fordert. Betrieblicher Brandschutz ist also grundlegender Bestandteil des Versicherungsvertrages.

Sind Sie erst einmal versichert, sieht der Versicherungsschutz einer Feuerversicherung vor, dass Sie betrieblich eine permanente Schadens- und Risikominimierung realisieren. Dies geschieht am besten durch eine Ausstattung mit der optimalen, für Ihr Gewerbe passenden Brandschutztechnik. Kommen Sie dieser Pflicht der Risiko- und Schadensminimierung nicht nach, könnte ein versicherungsrechtlich mangelhafter betrieblicher Brandschutz im Ernstfall zum Problem werden. Ansonsten gilt:

  • Klären Sie im Vorfeld, welche bestimmten Verhaltensweisen oder Umstände von der Versicherung als „fahrlässig“ oder „grob fahrlässig“ gewertet werden und setzen Sie alles daran, dass diese Umstände nicht eintreten.
  • Informieren Sie sich, ob Ihre Gewerbe-Feuerversicherung auch Betriebsmittel, Mobiliar und andere betrieblich erforderliche Einrichtungen und Anlagen versichert oder nur den Brandschaden selbst. Möglicherweise benötigen Sie für die durch Feuer zerstörten Objekte eine eigene Versicherung.

Der Versicherungsschutz wird unter anderem durch die vorhandene und funktionierende Brandschutztechnik und ein Feuerschutz- sowie ein Notfallkonzept bestimmt. Ihr betrieblicher Brandschutz unterliegt jedoch eigenen Bestimmungen, denn die Versicherungsverträge beinhalten in der Regel individuelle Ausführungen, wie denn Ihr Betrieb mit Brandschutztechnik ausgestattet sein soll. Mehr geht immer, doch weniger als die im Vertrag vorgesehenen Mindestmaßnahmen in Ihrem Gewerbe wirkt sich nachteilig auf Ihren Versicherungsschutz aus. Dazu kommt, dass unterschiedliche Anbieter unterschiedliche Anforderungen stellen.

Techniker prueft Feuerloescher - Brandschutz und Versicherungsschutz
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Brand- und Versicherungsschutz zusammengefasst

Die reziproke Wirkung zwischen zwei Vertragsparteien resultiert immer in Rechten und Pflichten: Das Recht des einen Vertragspartners ist bei einem rechtskonformen Vertrag zugleich die Pflicht der anderen Vertragspartei. Umso ärgerlicher ist es, wenn eine der Parteien versucht, sich ihrer Pflicht zu entziehen.

Auch wenn Versicherungspolicen umfangreich sind, so empfiehlt es sich stets, ihre Inhalte vorab genau zu prüfen. Denn was Sie nicht vergessen sollten: Auch Versicherungsanbieter sind lediglich Unternehmer, die in ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse handeln und dabei berechtigt sind, ihr persönliches Optimum herauszuholen. Verständlich also, dass man nach einem Brand in Ihrem Betrieb zunächst auf Fehlersuche geht und die Wahrscheinlichkeit, dass einer gefunden wird, ist hoch. Allein dieser Grund sollte Anlass genug sein, bei Brandschutzangelegenheiten nicht auf einen Fachmann zu verzichten.

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