« Verpflichtende Errichtung von Brandmeldeanlagen »
Die Errichtung von Brandmeldeanlagen ist von besonderer Wichtigkeit, da sie im Notfall zu einem deutlich schnelleren Ablauf lebensrettender Maßnahmen beiträgt. Durch das frühzeitige Auslösen des Alarms kann beinahe jedes Gebäude in wenigen Minuten vollständig geräumt und die Gefahr schnellstmöglich gebannt werden. Verfügen die Anlagen über eine direkte Verbindung zur Einsatzzentrale, wird die jeweilige Einrichtung bestmöglich vor schwerwiegenden Brandschäden geschützt. Eine regelmäßige Wartung der Brandmeldeanlage leistet zudem einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit in einem Gebäude.
Wo ist eine Brandmeldeanlage Pflicht?
Brandmeldeanlagen schützen sowohl Leib und Leben als auch wichtige Sachgüter. Aus diesem Grund wird die Errichtung einer funktionstüchtigen Anlage generell empfohlen. Öffentliche Gebäude müssen mit allen notwendigen Anlagen zur Früherkennung von Brandfällen ausgestattet sein. In sogenannten Sonderbauten wird dies ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und ist somit Pflicht. Dies ist in der DIN 14675 geregelt und muss daher zwingend eingehalten werden. Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen:
- Bildungseinrichtungen
- Kindergärten
- Krankenhäuser
- Versammlungsstätten
- Beherbergungsstätten
- Verkaufsstätten
- Mittel- und Großgaragen
- Industriebauten
Wie müssen Schulen und Kindergärten ausgestattet werden?
Schulen müssen unbedingt durch Brandmeldeanlagen überwacht werden. Diese muss an das vielfältige Raumangebot angepasst werden. Hierfür wird die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) herangezogen. Werden Räume für 200 Personen angeboten, so muss zusätzlich die Muster-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) hinzugezogen werden. Ebenso ist der Einbau einer Brandmeldeanlage im Kindergarten Pflicht. Kinder und vor allem Kleinkinder reagieren im Notfall deutlich anders als Erwachsene. Die brandsicherheitstechnische Ausrüstung muss daher dem den besonderen Bedürfnissen entsprechen. Eindeutige Alarmierungssysteme sind daher dringend erforderlich. Zudem müssen klare Handlungsvorgaben erteilt werden.
Müssen Krankenhäuser über Brandmeldeanlagen verfügen?
Auch in Krankenhausbauten ist die Bereitstellung einer funktionstüchtigen BMA Pflicht. Welche zusätzlichen Anlagen zur Verhütung von Bränden benötigt werden, muss individuell festgestellt und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Vor allem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen Warnmelder und Fluchtwege unterschiedlichen Erfordernissen entsprechen. Hierbei ist eine detaillierte Planung unerlässlich.
Mögliche Gefährdungen in Sonderbauten
Aufgrund des hohen Personenaufkommens in öffentlichen Gebäuden müssen unterschiedliche Gefährdungen einkalkuliert werden, welche einen reibungslosen Ablauf im Brandfall verzögern könnten. Diese werden wie folgt zusammengefasst:
- Hohes Personenaufkommen im gesamten Gebäude
- Fehlende Ortskenntnis
- Sehr hohes Unfallrisiko
- Großflächige Brandausbreitung
- Verlängerter Zugang zu Rettungswegen
- Viele hilfsbedürftige Personen
BMA in Unternehmen
Betriebe müssen mit funktionstüchtigen Brandmeldeanlagen ausgestattet sein. Diese sind für die Sicherheit im Falle eines Brandes verantwortlich. Ein durch Rauch- und Feuermelder geschütztes Arbeitsumfeld trägt einen erheblichen Beitrag zur Produktivität der Mitarbeiter bei. Der Einbau ist im Bürogebäude Pflicht. Diese Räumlichkeiten sind für ein hohes Personenaufkommen ausgelegt und müssen daher gesondert geschützt werden. Zudem ist auch in Firmen die regelmäßige Wartung der Anlage Pflicht.
Müssen Rauchmelder in Gewerberäumen installiert werden?
In Gewerberäumen ist die Installation von Rauchmeldern seit dem Jahr 2016 Pflicht. Unternehmer müssen dafür Sorge tragen, dass diese sachgemäß und flächendeckend montiert werden. Rauchwarnmelder sind im Brandfall von größter Bedeutung und müssen daher auch in regelmäßigen Abständen überprüft und gewartet werden. Dies sollte ausschließlich von Fachkräften übernommen werden, um etwaige Probleme oder defekte Geräte rasch beseitigen zu können.
Brandmeldeanlagen in Hochhäuser
Der Brandschutz darf auch in Hochhäusern nicht fehlen. Die Richtlinien für die brandsicherheitstechnische Abdeckung ist der Musterhochhausrichtlinie zu entnehmen. Diese schreibt vor, dass eine Brandmeldeanlage samt Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen vorhanden sein muss, um die Sicherheit im gesamten Gebäude zu gewährleisten.
Welcher Norm unterliegt die Errichtung der BMA?
Die Errichtung von Brandmeldeanlagen unterliegt der DIN 14675. Diese beinhaltet alle Vorgaben für deren fachgerechten Aufbau sowie deren Betrieb. Des Weiteren sind Informationen über die gesetzlich vorgeschriebene BMA-Pflicht zu entnehmen. Die Normen und Vorschriften müssen eingehalten werden, um die Sicherheit im Brandfall nicht zu gefährden. Eine Missachtung ist gesetzeswidrig und zieht hohe Strafen nach sich.
Wichtige Komponenten einer Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlagen bestehen aus einer Vielzahl an unterschiedlichen Komponenten, welche ein effektives Gesamtkonzept bilden. Gefahrenmelder sind hierbei Pflicht, da sie im Brandfall von besonders großer Bedeutung sind. Rauch- und Feuermelder alarmieren die Nutzer überaus rasch über mögliche Gefahren und tragen einen erheblichen Teil zur umgehenden Gebäuderäumung bei. Dies gilt auch für Mehrkriterienmelder. Hierbei handelt es sich um punktförmige automatische Melder, welche vor allem in kleineren Räumen besonders häufig zum Einsatz kommen. Um etwas großzügigere Räumlichkeiten bestmöglich abzudecken, sind Sondermelder wie etwa linienförmige Wärmemelder, Ansaugrauchmelder oder Flammenmelder von Vorteil. Um den Einsatz der Feuerwehr weitestgehend abzukürzen, ist ein Feuerwehrschlüsseldepot Pflicht. Dieses erleichtert den Gebäudeeinstieg und spart im Notfall wichtige Zeit. Doch nicht nur das Feuerwehrschlüsseldepot ist Pflicht. Auch die Montage eines Freischaltelements sowie einer Blitzleuchte, welcher als Wegweiser dient, ist dringend erforderlich. Auch die Hinterlegungen von Feuerwehrlaufkarten ist Pflicht, um den reibungslosen Einsatz der Rettungskräfte nicht zu gefährden. Diese müssen stets aktuell sein und dürfen keinesfalls von den örtlichen Gegebenheiten abweichen. Eine falsche Angabe kann im Brandfall fatale Folgen haben.
Heinrich Brandmeldetechnik unterstützt bei der BMA
In den meisten Fällen ist die Errichtung einer Brandmeldeanlage im Gewerbe Pflicht. Sie leistet schließlich einen erheblichen Beitrag zur Wahrung der Sicherheit im Brandfall. Aus diesem Grund sollte sowohl die Montage als auch die Instandhaltung gründlich und mit Bedacht durchgeführt werden. Heinrich Brandmeldeanlagen klärt Sie über Ihre Pflichten auf und ist Ihnen bei der Wahl der bestmöglichen Komponenten behilflich. Wir installieren Brandmeldetechnik im oberbayerischen Ingolstadt, warten Ihre Brandmeldeanlage in Cham in der Oberpfalz oder beraten Sie rund um Brandschutz im niederbayerischen Landshut. Feuerwehrlaufkarten sind Pflicht und müssen daher gemäß den Vorschriften erstellt werden. Auch hierbei werden Sie bestens beraten. Somit steht einem möglichst sicheren Arbeitsplatz nichts mehr im Wege.