Wartung, Inspektion und Austausch-Fristen für Ihre Brandmeldeanlage nach DIN 14675

Damit Ihre Brandmeldeanlage (BMA) effektiven Schutz bietet, dürfen Sie hinsichtlich der Inspektion und Wartungsintervall keinesfalls nachlässig sein. Bereits kleine Nachlässigkeiten oder Versäumnisse können zu gravierenden Folgen führen. Welche Fristen Sie unbedingt einhalten sollten und warum Sie bei Inspektion der Brandmeldeanlage auf einen starken Partner setzen sollten, stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor.

Der Unterschied zwischen Wartungstermin und Inspektion der Brandmeldeanlage

Keinesfalls sollten Sie im Brandschutz Begrifflichkeit durcheinanderbringen. Viele Ausdrücke klingen ähnlich – und doch unterliegt die Inspektion anderen Reglements als die Wartung der Brandmeldeanlage. Während die Inspektion lediglich eine äußerliche Begutachtung darstellt, beschreibt die Wartung überprüfende Tätigkeiten an Rauch- und Feuermeldern, an der Brandmelde-Zentrale und an sämtlichen Bedieneinrichtungen. Daraus resultiert, dass eine Inspektion rascher vonstattengeht als die Wartung.

Brandmeldeanlage-Inspektion - Wartung, Inspektion und Austausch-Fristen für Ihre Brandmeldeanlage nach DIN 14675
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Die wiederkehrende Inspektion der Brandmeldeanlage

Um etwaigen Mängeln möglichst frühzeitig auf die Spur zu kommen, sieht die DIN 14675 eine vierteljährliche Inspektion der BMA vor. Idealerweise sollte diese Tätigkeit von einem zertifizierten Fachbetrieb übernommen werden. Neben der Arbeitsökonomie und der Schnelligkeit bringt Ihnen ein verlässlicher Servicepartner wie Heinrich Brandmeldetechnik auch hinsichtlich der Schonung Ihrer eigenen Personalressourcen Vorteile. Außerdem lassen sich etwaige Optimierungspotenziale sowie die eventuelle Notwendigkeit der Modernisierung der Brandmeldeanlage erkennen. Um den Aufwand insgesamt in Grenzen zu halten und gleichzeitig die Fristen einzuhalten, hat sich die quartalsweise Überprüfung von je 25 % der Anlage etabliert.

Bestandteil und Inhalt dieser Inspektion sind die Untersuchung der Brandmeldeanlage und ihrer Komponenten auf Verunreinigungen und Beschädigungen, sowie die Überprüfung, ob sich beispielsweise die Raumnutzung geändert haben könnte. Das könnte beispielsweise durch einen Umbau und durch Betriebserweiterung oder -verkleinerung der Fall sein. Denn in diesem Fall hätten sich auch die Anforderungen an den Brandschutz in Ihrem Objekt geändert.

Die Wartung der Brandmeldeanlage und ihre Fristen

Die Wartungsmaßnahmen müssen tatsächlich, dies ist ebenfalls der DIN 14675 zu entnehmen, von einer speziell geschulten und zertifizierten Fachfirma durchgeführt werden. Auch für die Wartung Ihrer BMA bietet Heinrich-Brandmeldetechnik verlässliche und attraktive Lösungen für Sie an. Sie ist mindestens einmal jährlich vorgeschrieben, kann auf Wunsch des Auftraggebers aber auch öfters erfolgen. Dieser jährliche Pflichttermin beinhaltet beispielsweise eine Sichtprüfung, die Funktionstests der Alarmierungseinrichtungen, Brandfallsteuerungen und weiterer Integrationen für einen effizienten Brandschutz sowie die Batteriemessungen. Auch die Kontrolle der elektronischen Erkennung von Störungen, ihre Weiterleitung und der Check der Sicherheitsstromversorgung gehören zur Wartung der Brandmeldeanlage dazu.

Reparatur und Austausch von Verschleißteilen

Gemäß der DIN 14675 hat ein Austausch von Brandmeldern spätestens dann zu erfolgen, wenn Verschleißteile nicht mehr reparierbar sind oder sie gar die Funktion der Brandmelder beeinträchtigen. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob dieser Zeitpunkt zwischen zwei Inspektionsterminen liegt, oder mit einem solchen zusammentrifft.

Zu diesen Verschleißteilen gehören unter anderem die Akkumulatoren der Notstromversorgung (diese sind spätestens alle vier Jahre auszutauschen) und Brandmelder, die über eine Verschmutzungskompensation verfügen. Letztere müssen jedenfalls alle acht Jahre gewechselt werden, bei Modellen ohne Verschmutzungskompensation gilt eine kürzere Wechselfrist von fünf Jahren. Im Zuge des Wartungstermins sind außerdem sämtliche Anlagen zu überprüfen, die mit Ihrer BMA verbunden sind. So zum Beispiel Brandschutztore, Rauchabzüge oder Lüftungsanlagen.

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Mögliche Folgen der Fristüberschreitung

Dass bei einem Termin mal etwas dazwischen kommen kann, liegt in der Natur eines Plans und jeder Vereinbarung. Dennoch sollten Sie tunlichst alles daran setzen, Termine mit Ihrem Servicepartner einzuhalten, insbesondere solche, zu denen eine Inspektion oder Wartungsmaßnahmen anstehen. Denn die Nichteinhaltung kann einen enormen wirtschaftlichen Schaden zur Folge haben.

Murphys Gesetz: Alles, was schiefgehen kann, geht auch schief

Stellen Sie sich nur einmal vor, dass Ihre Brandmeldeanlage defekt ist, Sie dies aber nicht merken, weil Ihr Servicepartner Sie nicht darauf hinweisen kann, da Sie den Termin (womöglich schon mehrmals) verschoben haben, und letzten Endes ein Brand ausbricht, bei dem die Alarmierung versagt. Ein Brand ist schlimm genug, doch noch schlimmer werden die Folgen des Feuers, wenn Ihre Anlage nicht voll funktionstüchtig ist oder die Protokollierung und damit der Nachweis Ihrer eigentlich wahrgenommenen Termine fehlt.

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Eine Frage des Versicherungsschutzes

Selbstverständlich hilft Ihnen im Schadensfall Ihre Versicherung. Doch diese wird den Sachverhalt akribisch untersuchen. Ein Gutachter überprüft zunächst alle Unterlagen zu Ihrer Anlage auf Vollständigkeit und Sorgfalt. Stellt sich heraus, dass Inspektion und Wartungsservice in den vorgeschriebenen Zeiträumen zu weit auseinanderliegen (oder vielleicht gar schon seit einer langen Zeit keine Termine mehr stattfanden), stellt der Gutachter eine ganz wesentliche Frage in den Raum: Wäre dieser Brand durch eine frist- und termingerechte Inspektion bzw. Wartung zu verhindern gewesen? Lautet die Antwort nein, haben Sie Glück. Ihnen wird zwar eine aliquote Verantwortung zugesprochen, aber immerhin gelten Sie nicht als Verursacher des Brandes. Lautet die Antwort jedoch ja – und kam es zu dem Schaden nur, weil aufgrund eines unentdeckten, defekten Melders der Alarm nicht weitergeleitet wurde – so kann es sein, dass Sie in der vollen Haftung stehen. Sie allein hätten, schlichtweg durch die Einhaltung der Fristen, diesen Brand vermeiden können.

Die DIN 14675 und der Austausch von Brandmeldern

Der Unterschied zwischen Wartung und Inspektion der Brandmeldeanlage auf der einen, sowie der Austausch einzelner Komponenten auf der anderen Seite gewinnt im Schadensfall vor allem juristisch und für Ihre Versicherung an Bedeutung. Kommen Sie der vierteljährlichen Inspektion und der jährlichen Wartungspflicht nach, sichert Sie die detaillierte und einwandfreie Protokollierung dieser Termine ab. Fehlt diese Protokollierung jedoch, obwohl die Arbeiten stattgefunden haben, kann Ihnen dennoch Mangelhaftigkeit vorgeworfen werden, selbst wenn Sie die neusten Melder vom Fachmann installieren haben lassen. Der Nachweis fehlt. Diese Protokolle sind also Ihr persönlicher Retter nach einem Brand.

Feuerloescher-Check
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Geltenden Fristen im Bereich der Brandmeldeanlage unbedingt einhalten

Kurzum: Lassen Sie Ihre Brandmeldeanlage nicht zu lange auf Pflichttermine warten und sorgen Sie bestmöglich dafür, dass diese eingehalten werden. Ein Servicevertrag mit dem Fachmann Ihres Vertrauens erspart in der Regel die sonst recht aufwendige Terminorganisation und ermöglicht ein besonders rasches und effizientes Arbeiten. Ob es nun bei der Inspektion und dem Wartungsservice bleibt oder Sie Ihre BMA komplett neu planen möchten, mit Heinrich-Brandmeldetechnik haben Sie in Sachen betrieblicher Brandschutz einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

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