Wer erstellt das Brandmeldeanlagenkonzept?

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Da die Planung und die Integration einer Brandmeldeanlage in ein Gebäude stets eine individuelle Angelegenheit ist, sollten Sie als Unternehmer oder unternehmerischer Gebäudeverwalter auch auf ein ganz individuelles Brandmeldeanlagenkonzept setzen. In diesem Konzept werden sämtliche Eigenschaften und Feinheiten festgehalten, die für den betrieblichen Brandschutz auf anlagentechnischer Seite zu berücksichtigen sind. Die Visualisierung von Alarmorganisation, elektronischen Komponenten und die Nennung aller beteiligten Personen sind in einem Brandmeldeanlagenkonzept nach DIN 14675 ebenfalls vorgesehen. Erfahren Sie, welche Inhalte ein Brandmeldeanlagenkonzept umfasst und wie ein Fachbetrieb Sie effektiv bei der Erstellung unterstützen kann.

Alarmierungskonzept, Brandmeldekonzept, BMA-Konzept, BMA – was ist eigentlich was?

Prinzipiell finden all diese Begriffe Einzug in Ihre Unterlagen, wenn Sie eine Brandmeldeanlage in Ihren Betrieb integrieren. Die BMA, also die Brandmeldeanlage selbst, ist die Gesamtheit aller manuellen, automatischen, elektronischen und funkbasierten Elemente, die bei Gefahr in Verzug eine präventive Warnung durch einen Signalton (einen Alarm) abgibt, bevor es zu Personen- oder Sachschäden kommt. Sie besteht aus unterschiedlichen Komponenten, wie etwa den Brandmeldern, einem Anzeigetableau oder einer eigenen Brandmeldezentrale (BMZ).

Rauchmelder, Brandmelder
© Viktoriia – stock.adobe.com

Damit Sie eine BMA möglichst effektiv in Ihr Unternehmen integrieren können, braucht es zunächst ein Brandmeldeanlagenkonzept nach DIN 14675. Dank einer Art Checkliste klingt dies nach einer einfachen Aufgabe. Doch bereits das Zusammentragen der einzelnen Rahmenparameter für das Brandmeldeanlagenkonzept erfordert schon umfangreiches Fachwissen aus verschiedensten Bereichen. Steht die Basis als BMA-Konzept, folgt die detailliertere Ausarbeitung. Sie beginnt mit dem Brandschutzkonzept, das ein wesentlicher Bestandteil im ganzheitlicheren Brandmeldeanlagenkonzept nach DIN 14675 darstellt. Es fokussiert sich jedoch nicht auf die Anlage (die Gesamtheit der Elemente), sondern auf die Schutzmaßnahmen und Schutzziele. Basierend auf dem Schutzziel und unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten sowie der landesspezifischen baurechtlichen Forderungen werden unter anderem die elektronischen Komponenten ausgewählt.

Sind alle Produkte und Geräte gemäß dem Brandmeldekonzept zusammengetragen, stellt sich nun die Frage nach der Alarmierung. Wer soll im Notfall alarmiert werden? Gibt es eine interne (betriebseigene) Feuerwehr-Leitstelle oder ist eine externe Aufschaltung erforderlich?

In welchen Fällen ist ein stummer Alarm dem lautstarken akustischen Signal vorzuziehen? Ein eigenes Konzept für die Abfolge, Alarmempfänger und etwaige Weiterleitungen werden nun im Alarmierungskonzept festgelegt, welches ebenfalls Bestandteil des Brandmeldeanlagenkonzepts ist. Die Vernetzung dieser einzelnen Aspekte ist für die Effektivität des betrieblichen Brandschutzes von großer Bedeutung.

Anzeige- und Bedienteil für Einbauschrank 7 HE

Ein Brandmeldeanlagenkonzept nach DIN 14675 ist mehrteilig

Ihr BMA-Konzept besteht aus viel mehr als nur Text. Es setzt sich inhaltlich aus unterschiedlichen Elementen zusammen, die je nach Objekt auch unterschiedlich detailliert und umfangreich ausfallen können. Die wichtigsten Inhalte sind:

  • das Brandschutzkonzept
  • diverse bauliche und nutzungsbezogene Aspekte Ihres Gebäudes
  • bauliche Forderungen, etwa vonseiten der Genehmigungsbehörden
  • versicherungstechnische Anforderungen
  • allgemeine Sicherheitskonzepte für einzelne Objekte (bspw. wenn sich Ihr Betrieb aus mehreren Gebäuden zusammensetzt)

Abhängig von der Gebäudenutzung können auch Themen wie besondere Gefahrenbereiche relevant sein. Ein solcher wäre beispielsweise ein Lager für Gefahrgüter (bspw. Treibstoff, Batterien oder Gas). Ihre Brandmeldeanlage sollte schlussendlich, wenn sie in Betrieb genommen wurde, voll und ganz Ihrem Brandschutzkonzept entsprechen. Um alle baulichen und nutzungsbezogenen Aspekten Ihres Betriebes zu erfassen und in Ihr individuelles Konzept zu integrieren, ist die Unterstützung eines erfahrenen Servicepartners wie Heinrich Brandmeldetechnik natürlich eine erhebliche Erleichterung.

Alexander Heinrich, Heinrich Brandmeldetechnik

Damit im Fall des Falles aber auch Ihr Versicherungsschutz greift, sollte das gesamte Konzept genauso mit den brandschutztechnischen Anforderungen Ihrer Versicherungsanstalt in Einklang stehen. Die einzelnen Elemente Ihres Brandmeldeanlagenkonzeptes sind also eng miteinander verknüpft und bedürfen stets der Abklärung mit allen Beteiligten – von der Genehmigungsbehörde über den Fachplaner, den Betreiber, die Feuerwehr bis zum Versicherer.

Betrieblicher Brandschutz: Die Verantwortung des Unternehmers

Getreu dem Motto „Eine Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied“ treffen Sie als pflicht- und risikobewusster Verantwortlicher Ihre Entscheidungen im und um den Brandschutz stets auch für Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden. Sparen Sie daher nicht bei einem Fachmann, geben Sie der Qualitätsware bei elektronischen Komponenten stets den Vorzug und unterschätzen Sie nicht den Aufwand der Planung der Brandschutztechnik. Als Dank dafür erhalten Sie durch Ihr Brandmeldekonzept folglich kurze Reaktionszeiten, sichere Kommunikationswege sowie ein zuverlässiges Alarmierungssystem.

Ihr Brandmeldeanlagenkonzept nach DIN 14675 mit Unterstützung zertifizierter Fachleute erstellen

Bevor es an die Planung der Brandschutztechnik geht, gilt es zunächst das Brandmeldeanlagenkonzept zu entwickeln. Es ist das Fundament jeder brandschutzbezogenen Planungstätigkeit. Dieses hat einige Pflichtangaben zu enthalten:

  • Informationen über Objekt, Bauherr und Betreiber
  • das Schutzziel (können auch mehrere sein)
  • den Umfang der automatisierten Überwachung
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen
  • die Art der Fehlalarmierung sowie der internen Alarmierung
  • diverse Steuerfunktionen
  • die Organisation und der Ablauf eines Alarms
  • Anforderungen an die Protokollierung eines Alarms bzw. Vorfalls
  • Anforderungen an Wartung, Instandhaltung und die entsprechend erforderlichen Prüfungen
Detailansicht eines Feuerwehr-Anzeigetableaus neuerer Bauart
Von Christoph Ziehr – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=46056191

Um all diese Informationen im Brandmeldeanlagenkonzept nach DIN 14675 gesammelt verarbeiten zu können, ist umfangreiches Wissen aus dem Baurecht, dem Einsatzwesen und natürlich auf dem Gebiet der Brandmeldetechnik erforderlich. Als zertifizierter Fachbetrieb unterstützt Sie Heinrich-Brandmeldetechnik bei der Erstellung des Brandmeldeanlagenkonzepts und der Wartung Ihrer BMA mit fachlicher Kompetenz, Zuverlässigkeit und absoluter Termintreue. Stichwort Termintreue: Auch dieser Aspekt kann eine eventuelle Schadensabwicklung positiv beeinflussen. Denn wenn ein Versicherungsträger feststellt, dass Sie – und Ihr Servicepartner – sämtliche Anforderungen und Pflichten normgemäß sowie termingerecht und nach geltenden Richtlinien erfüllt haben, wird die Abwicklung des Schadensfalls deutlich vereinfacht.

Betrieblicher Brandschutz und Brandmeldeanlagenkonzept sind ein Fall für eine Fachfirma

Haftungsrisiken, Versicherungsthematiken, technische Versiertheit – die Gründe, warum Fachfirmen mit der Erstellung eines Brandmeldekonzepts betraut werden sollten, sind vielfältig. Einer der wohl angenehmsten Gründe ist, dass die Vergabe an ein Fachunternehmen Ihre Ressourcen schont und den Aufwand verringert. Ihr Servicepartner kümmert sich um Alarmierungskonzept und die gesamte Brandmeldeanlage, während Sie sich weiterhin ungehindert Ihrem Betrieb widmen können.

Auch wenn Sie selbst Experte sind und in Sachen Brandmeldekonzept bestens informiert sind: Unterschiedliche Perspektiven verhelfen immer wieder zu neuen Ideen und Verbesserungen, Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Alarmierungskonzepten (etwa für Einbruchsfälle) und effizienteren Umsetzungsstrategien für Ihr gesamtes Brandmeldekonzept.

Betrieblicher Brandschutz nach DIN 14675 benötigt ein Brandmeldekonzept

Grundsätzlich gibt es keinen konkreten Gesetzestext, der Sie als Unternehmer ganz generell zur Installation einer BMA verpflichtet. Aber: Sie sind gemäß § 618 BGB gegenüber Ihren Mitarbeitern verpflichtet, ihr Leben und ihre Gesundheit bestmöglich zu schützen. Und dieser Pflicht kommen Sie durch ein BMA-Konzept samt Installation bereits aliquot nach. Ein automatisiertes System ist eine nachhaltige Investition in Ihr Unternehmen, die es Ihnen erlaubt, Personalkosten – etwa für bestimmte manuelle Überwachungstätigkeiten – einzusparen und Ihre Mitarbeiter andernorts effizienter einzusetzen.

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