Welche Brandmeldeanlagen-Kategorien und Schutzarten gibt es?

Brandmeldezentrale (1)

Abhängig von der Art und Nutzung eines Gebäudes, in dem sie installiert werden, variieren die Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA) erheblich. Um den Brandschutz gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse und Risiken jeder Umgebung anzupassen, wird der Überwachungsumfang der Brandmeldeanlagen in der DIN 14675 kategorisiert und hinsichtlich ihrer Schutzart unterschieden. Was es mit Vollschutz, Teilschutz und anderen Schutzarten bzw. BMA-Kategorien auf sich hat, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag genauer vor. 

Aus welchen Komponenten besteht eine Brandmeldeanlage?

Brandmeldeanlagen sind entscheidend für den vorbeugenden Brandschutz und die Sicherheit in Gebäuden. Sie dienen dazu, Anzeichen eines Feuers, wie Rauch oder eine ungewöhnliche Wärmeentwicklung, frühzeitig zu erkennen und durch eine automatisierte Reaktion schnellstmöglich zu melden. Diese Systeme können dabei unterschiedlich aufgebaut sein, bestehen aber immer aus folgenden Schlüsselkomponenten, die nahtlos zusammenarbeiten. Die Melder, dies können Rauch- und/oder Wärmemelder sein, erfassen im Ernstfall die ersten Anzeichen eines Brandes. Diese Informationen werden an die Brandmelderzentrale weitergeleitet, die die Daten auswertet und entsprechende Maßnahmen einleitet, wie beispielsweise das Aktivieren der Alarmierungseinrichtungen. Zu diesen Einrichtungen können sowohl akustische Warnsysteme als auch optische Alarmgeber gehören, die die Anwesenden im Gebäude effektiv vor der Gefahr warnen. Ergänzt werden können diese Alarmierungseinrichtungen durch Sprachalarmsysteme (SAS) oder elektroakustische Anlagen (ELA). Diese Systeme ermöglichen es, im Falle eines Alarms oder einer anderen Notfallsituation gezielte Durchsagen zu machen, um Personen im Gebäude über das beste Vorgehen zur Evakuierung zu informieren.

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Welche Regelungen betreffen die Schutzart?

In Deutschland können die Vorschriften für eine BMA im Einzelfall je nach Bundesland variieren, da die Bauordnungen und Brandschutzvorschriften landesspezifisch teilweise unterschiedliche Vorgaben machen. Zusätzlich können lokale Bauvorschriften und Sonderbauverordnungen weitere Anforderungen stellen. Deswegen gilt, dass immer der jeweilige Einzelfall betrachtet werden muss, um festzustellen, welche Schutzart bzw. BMA-Kategorie erforderlich ist. Die Kategorisierung selbst ist in der DIN 14675, die die Planung, Ausführung, den Betrieb und die Instandhaltung regelt, zu finden. Die Norm unterscheidet:

  • Brandmeldeanlage der Kategorie 1: Vollschutz
  • Brandmeldeanlage der Kategorie 2: Teilschutz
  • Brandmeldeanlage der Kategorie 3: Schutz von Fluchtwegen
  • Brandmeldeanlage der Kategorie 4: Einrichtungsschutz
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Die Kategorisierung von Brandmeldeanlagen

Um den Brandschutz auf die Räumlichkeiten abzustimmen und die Schutz- sowie Alarmierungsfunktion möglichst zu optimieren, wurden vier Kategorien definiert. Abhängig von dem Gebäude und dem Schutzziel kann eine explizit auf Ihr Unternehmen und an Ihre betrieblichen Bedürfnisse angepasste Brandschutzlösung geplant und umgesetzt werden. Jede Kategorie erfüllt dabei ihre eigenen Aufgaben.

Brandmeldeanlage der Kategorie 1 – Vollschutz

Die Kategorie 1 bietet Vollschutz durch die flächendeckende Überwachung sämtlicher Räume und Bereiche mit automatischen Brandmeldern. Sie dient in erster Linie dem Schutz von Personen. Überwacht werden nicht nur einzelne Räume, sondern auch Zwischenböden oder Schächte, Kanäle und Lüftungsanlagen. Vor allem bei Verkaufsstätten wie Einkaufszentren oder in Kaufhäusern, Krankenhäusern, Hotels und Industrieanlagen sind Vollschutzanlagen häufig vorgeschrieben.

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Brandmeldeanlage der Kategorie 2 – Teilschutz

Der Teilschutz nach Kategorie 2 begrenzt die flächendeckende Überwachung der 1. Kategorie auf einen festgelegten Gebäudeabschnitt. Teilschutz ist beispielsweise dann erforderlich, wenn eine erhöhte Brandgefährdung in bestimmten Gebäudebereichen besteht. Überwachte Bereiche werden von den nicht überwachten Bereichen durch wenigstens eine feuerbeständige Wand oder Decke getrennt. Innerhalb des überwachten Bereiches besteht jedoch Schutz der Schutzart 1. Der Teilschutz gemäß DIN 14675 ermöglicht es, den Brandschutz gezielt auf die Bereiche eines Gebäudes zu konzentrieren, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht, und somit eine effektive Früherkennung von Bränden und die Einleitung von Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen zu gewährleisten. Beispiele für Bereiche, die im Rahmen eines Teilschutzes überwacht werden könnten, sind etwa Technik- oder Serverräume, in denen aufgrund der dortigen Brandlasten oder der kritischen Funktionen eine erhöhte Brandgefahr besteht, Produktionsbereiche, in denen ein erhöhtes Brandrisiko gegeben ist, oder Lagerhallen, in denen brennbare Materialien gelagert werden.

Mann und Frau stehe in einem Serverraum
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Brandmeldeanlage der Kategorie 3 – Schutz von Fluchtwegen

Die Kategorie 3 definiert einen Überwachungsumfang, der sich auf den Schutz von Fluchtwegen konzentriert. Hier erfolgt eine gezielte Überwachung der Rettungswege, damit Menschen sich in Sicherheit bringen können. Ungeschützte Flucht- und Rettungswege stellen für fliehende, vielleicht sogar in Panik geratene Menschen ein hohes Risiko dar und können diesen Angstzustand zusätzlich verstärken, wenn der Fluchtweg voller Rauch ist, bereits Flammen eindringen oder der Fluchtweg aufgrund dessen gar nicht benutzbar ist.

Besonders hoch ist das Bedürfnis des Schutzes von Flucht- und Rettungswegen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, wo Menschen im Notfall auch unter erschwerten Bedingungen und langsamer fliehen können oder gerettet werden müssen, etwa in einem Bett liegend oder in einem Rollstuhl sitzend. Eine Besonderheit stellen hier die Alarmierungskriterien dar: Die Alarmierung muss u.a. nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ministerien und Senatsverwaltungen für Bau- und Wohnungswesen (AMEV-Empfehlung 148) in öffentlichen Gebäuden so frühzeitig erfolgen, dass die Fluchtwege vor deren Blockierung durch Rauch oder Flammen erreichbar sind.

Fluchtweg-in-einem-Gebaeude
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Brandmeldeanlage der Kategorie 4 – Einrichtungsschutz

In der 4. Kategorie konzentriert sich der Überwachungsumfang auf spezielle Einrichtungsgegenstände bzw. hochwertige Güter. Das betrifft beispielsweise Einrichtungen, die Bestandteil einer kritischen Infrastruktur sind. Beispiele sind etwa Serverracks in Rechenzentren oder Verarbeitungsmaschinen für Erdöl, Erdgas und Petrochemie. Bei dieser Schutzart werden Brandmelder in unmittelbarer Nähe des zu schützenden Objektes (Server, Tank …) angebracht, um eine besonders frühzeitige Detektion von Gefahren zu gewährleisten.

Planung und Installation der BMA – warum Wartung und Instandhaltung so wichtig sind

Abhängig von Gebäude, Raumaufteilung, Unternehmensgegenstand und auch vom Schutzziel wird die Kategorisierung und damit die Schutzart gewählt. Das wichtigste Kriterium ist, dass die Kategorisierung das Schutzziel auch wirklich erreichen kann und zugleich die Anforderungen an die zeitgemäße Brandschutztechnik erfüllt sind. Die umgesetzten Maßnahmen, einschließlich des jeweiligen Überwachungsumfangs, müssen dem jeweiligen Brandschutzkonzept entsprechen und außerdem den Vorgaben der Versicherungsgesellschaften gerecht werden.

Alexander Heinrich - Heinrich Brandmeldetechnik

Dabei hilft die Einhaltung gängiger Normen und Vorschriften, nach denen sich auch die Versicherungsgesellschaften in der Regel richten. Allen voran sind die DIN EN 54 und die DIN 14675 zu berücksichtigen. Die DIN 14675 regelt den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer BMA und besagt auch, dass sowohl Aufbau als auch die jährliche Wartung nur durch zertifizierte Fachkräfte durchgeführt werden dürfen. In der DIN EN 54 ist festgehalten, welche Produkte und Komponenten von diesen Fachkräften überhaupt in Ihre BMA eingebaut werden dürfen.

Die Bedeutung der Kategorisierung

Mit den unterschiedlichen Schutzarten nach DIN 14675 passen Sie Ihre BMA an Ihre betrieblichen Bedingungen an und optimieren die Schutzart für innerbetriebliche Abläufe. Durch die Anpassung des Brandschutzsystems an die spezifischen Anforderungen und Risiken eines jeden Gebäudes kann ein optimales Schutzniveau erreicht werden. Als Ihr zuverlässiger Partner übernimmt Heinrich-Brandmeldetechnik gerne die Planung, Installation oder Erweiterung Ihrer BMA. Unser erfahrenes Team arbeitet dabei eng mit Ihnen zusammen, um eine BMA-Lösung zu konzipieren, die nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern auch speziell auf die Bedürfnisse und Risiken Ihres Gebäudes zugeschnitten ist. Kommen Sie gerne auf uns zu, um sich zu Planung, Installation oder Wartung der BMA in Ihrem Betrieb beraten zu lassen.


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