Was ist bei der betrieblichen Brandschutzplanung zu beachten?

Betriebliche Brandschutzplanung

Ob Neubau, Nutzungsänderung, bauliche Veränderungen, gesetzliche Änderungen oder Auflagen nach Schadensfällen – für Betriebe können viele Gründe eine komplett neue Brandschutzplanung oder die Erweiterung des bestehenden Brandschutzkonzepts erforderlich machen. Aber wie läuft der Prozess der Brandschutzplanung ab? Wer sind die wichtigsten Akteure? Wir stellen Ihnen das Verfahren im Überblick vor.

Warum und wann die Brandschutzplanung notwendig wird

Beim Neubau von Gebäuden ist die Erstellung eines Brandschutzkonzepts ein integraler Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens, das den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) entsprechen muss. Aber auch eine Nutzungsänderung, wie die Umwandlung eines Bürogebäudes in ein Wohngebäude, erfordert eine Überprüfung des bestehenden Brandschutzkonzepts und ggf. eine Anpassung der vorangegangenen Brandschutzplanung. Ebenso können bauliche Veränderungen, Erweiterungen oder Umbauten an bestehenden Gebäuden dazu führen, dass die bestehenden Brandschutzmaßnahmen aktualisiert werden müssen. Es kommt ebenfalls häufig vor, dass Versicherungsunternehmen nach der Verlängerung eines bestehenden Vertrages oder vor Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Nachbesserungen an bestehenden Brandschutzmaßnahmen fordern. Als Unternehmer kann man also aus zahlreichen Gründen der Herausforderung gegenüberstehen, die Brandschutzplanung im eigenen Betrieb stemmen zu müssen. Aber was genau versteht man eigentlich darunter und vor allen Dingen, wie läuft diese Planung ab?

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Verfahren der Brandschutzplanung

Die Brandschutzplanung ist ein komplexer und sorgfältig zu strukturierender Prozess, der einzelfallübergreifend durch unterschiedliche Regelwerke, Gesetze, technische Normen und spezifische Richtlinien festgelegt ist. Die erfolgreiche Umsetzung der Brandschutzplanung erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Fachleute und Institutionen. Brandschutzplaner und Ingenieure sind für die Erstellung des Brandschutzkonzepts und die detaillierte Planung der Maßnahmen verantwortlich. Der Bauherr und der Betreiber sind die Verantwortlichen für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und die Finanzierung der Brandschutzmaßnahmen. Sachverständige und Prüfsachverständige prüfen und nehmen das Brandschutzkonzept und die installierten Systeme ab. Behörden wie die Bauaufsichtsbehörden und die Feuerwehr überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und genehmigen die Brandschutzmaßnahmen. Durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Einhaltung der rechtlichen und normativen Anforderungen wird ein hohes Maß an Sicherheit in Betrieben gewährleistet. Dieser Prozess lässt sich in drei Schritte unterteilen.

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Risikoanalyse und Bedarfsbewertung

Zu Beginn der Brandschutzplanung wird eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt, die darauf abzielt, potenzielle Brandgefahren im Betrieb zu identifizieren und zu bewerten. Dabei werden Aspekte wie die Art und Nutzung des Gebäudes, das individuelle Gefährdungspotenzial und die Personenanzahl sowie die Mobilität der Personen im Gebäude berücksichtigt. Diese Bedarfsbewertung hilft, den Umfang und die Art der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen zu bestimmen, basierend auf den identifizierten Risiken. Werden beispielsweise Gebäudebereiche mit erhöhtem Brandrisiko, in denen bspw. brennbare Materialien gelagert oder bearbeitet werden, identifiziert, liegt natürlich ein höheres Gefährdungspotenzial vor.

Erstellung eines Brandschutzkonzepts

Auf Grundlage der Risikoanalyse wird ein umfassendes Brandschutzkonzept erstellt. Dieses Konzept dokumentiert alle geplanten Brandschutzmaßnahmen und stellt sicher, dass sie den gesetzlichen und normativen Anforderungen entsprechen. Es umfasst bauliche Maßnahmen wie die Verwendung feuerwiderstandsfähiger Materialien, die Installation von Brandschutztüren und -fenstern sowie die Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen. Darüber hinaus beinhaltet es anlagentechnische Maßnahmen, wie die Integration von Brandmeldeanlagen (BMA), Löschanlagen, Rauchabzugsanlagen und Alarmierungssystemen sowie organisatorische Maßnahmen, wie die Erstellung von Brandschutzordnungen, Brandschutzgrafiken, Schulungsplänen und Evakuierungsstrategien.

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Auswahl und Planung der Brandschutzmaßnahmen und Brandmeldetechnik

Basierend auf dem Brandschutzkonzept erfolgt die detaillierte Planung der spezifischen Brandschutzmaßnahmen. Hierbei werden die technischen Spezifikationen der Brandschutzsysteme festgelegt und die notwendigen Installationsarbeiten geplant. Diese Prozessphase umfasst dementsprechend auch die Auswahl geeigneter Melder, Steuerzentralen und Alarmierungseinrichtungen für die BMA in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Errichter für Brandmeldeanlagen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Planung sowie die Errichtung der BMA wiederum ein eigenständiger Prozess ist, dessen Ablauf in der DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb beschrieben wird. Weiterhin gehören zur Brandschutzplanung in dieser Prozessphase aber auch die Konzeption etwaiger Sprinkler- oder Gaslöschsysteme, die BestimmPlanung der Brung der Positionen und Dimensionierung der Rauchabzüge sowie die Planung der akustischen und optischen Alarmierungssysteme sowie der Notbeleuchtung und Evakuierungswege.

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Abnahme durch Behörden, Sachverständige und Fachplaner

Begleitend zum gesamten Prozess ist die Prüfung und die Abnahme des Brandschutzkonzepts sowie der umgesetzten Brandschutzmaßnahmen vorgesehen. Für diese Aufgabe sind je nach Zuständigkeit Bauaufsichtsbehörden, Prüfsachverständige für Brandschutz, Sachverständige und Fachplaner sowie die Feuerwehr berechtigt. Bauaufsichtsbehörden prüfen die Brandschutzkonzepte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und kontrollieren die Umsetzung während der Bauphase bis zur abschließenden Freigabe. Prüfsachverständige für Brandschutz, als unabhängige Experten, überprüfen die Brandschutzplanung sowie die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort und stellen sicher, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. Sie führen Abnahmen und Prüfungen durch und erstellen Prüfberichte sowie die Abnahmebescheinigungen. Zertifizierte Sachverständige und Fachplaner, insbesondere solche nach DIN 14675, sind für die Planung und Projektierung von Brandmeldeanlagen verantwortlich und begleiten deren Installation und Inbetriebnahme. Ihre Expertise gewährleistet die fachgerechte Umsetzung und Funktionsprüfung der Systeme.

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Ihr Ansprechpartner für effektive Brandschutzlösungen unterstützt Sie gerne

Prozess und Verfahren der Brandschutzplanung sind also sehr umfangreiche und auch komplexe Projekte, welche die Zusammenarbeit von Fachleuten aus verschiedenen Disziplinen erfordern. Von der Risikoanalyse und Bedarfsbewertung über die Erstellung eines detaillierten Brandschutzkonzepts bis hin zur Auswahl, Planung und Abnahme der spezifischen Brandschutzmaßnahmen – jeder Schritt ist entscheidend, um die Sicherheit von Menschen und Sachwerten zu gewährleisten. Als Ihr verlässlicher Partner für die Planung und Errichtung einer neuen BMA oder auch für die Wartung von bestehenden Brandmeldeanlagen unterstützt Sie Heinrich Brandmeldetechnik bei der Herausforderung, Brandschutzkonzept- oder -planung zu realisieren. Kommen Sie gerne auf uns zu.

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