Das sind die wichtigsten Brandschutzrichtlinien

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Der effektive Brandschutz in Betrieben, öffentlichen Einrichtungen, aber auch in privaten Wohngebäuden ruht auf drei Säulen: auf baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen. Für jeden dieser Teilbereiche sind zahlreiche unterschiedliche Regelwerke relevant, die sich mitunter sogar überschneiden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Regeln, Normen und Brandschutzrichtlinien des anlagentechnischen Brandschutzes genauer vor.

Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz im Überblick

Der Brandschutz ruht also auf drei unterschiedlichen Säulen, die wir Ihnen zunächst kurz vorstellen und voneinander abgrenzen wollen:

  • Der bauliche Brandschutz beinhaltet Maßnahmen, die in der Planung und Konstruktion von Gebäuden integriert werden, um die Ausbreitung von Feuer zu verhindern. Dazu gehören feuerwiderstandsfähige Baustoffe, Brandschutztüren und -fenster sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Organisatorischer Brandschutz bezieht sich auf Maßnahmen und Vorkehrungen, die durch organisatorische Regelungen und Verhaltensvorschriften den Brandschutz sicherstellen, wie die Erstellung von Brandschutzordnungen, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter und die Durchführung von Brandschutzübungen.
  • Der anlagentechnische Brandschutz umfasst technische Systeme und Anlagen, die zur Erkennung, Meldung und Bekämpfung von Bränden dienen. Zentrales Element des anlagentechnischen Brandschutzes sind Brandmeldeanlagen (BMA). Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass eine BMA aus vielen unterschiedlichen Brandmelde-Komponenten besteht bzw. diese verbindet. So gehören zu einer solchen Anlage Brandmelder, wie Rauch-, Hitze- und Flammenmelder, die Feuer anhand verschiedener Kriterien detektieren, eine oder mehrere Brandmelderzentrale(n) (BMZ), die die Signale der Melder auswertet und, wenn es sich um eine BMA mit Aufschaltung handelt, die Alarmsignale im Ernstfall über Signalübertragungseinheiten an externe Leitstellen sendet.
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Während der bauliche Brandschutz also durch feuerwiderstandsfähige Materialien und konstruktive Maßnahmen die Ausbreitung von Feuer und Rauch verzögert und sichere Fluchtwege schafft, sorgen anlagentechnische Maßnahmen wie Brandmeldeanlagen und Löschsysteme für die frühzeitige Erkennung und Bekämpfung von Bränden. Organisatorische Maßnahmen stellen sicher, dass alle Personen im Gebäude über die richtigen Verhaltensweisen und Abläufe im Brandfall informiert sind und regelmäßig geschult werden.

Warum die Einzelfallbetrachtung im anlagentechnischen Brandschutz immer entscheidend ist

Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes gibt es eine Vielzahl von Normen und Brandschutzrichtlinien, die Planung, Errichtung und Wartung von Brandmeldeanlagen sowie von anderen Brandmeldetechnik-Komponenten regeln. Salopp ausgedrückt könnte man sogar von einem Dschungel an Vorschriften und Brandschutzrichtlinien sprechen. Die Tatsache, dass sich die Normen und Regelungen teilweise überlagern, lichtet das „Dschungel-Dickicht“ natürlich auch nicht, ganz im Gegenteil. Es gilt deswegen ganz grundsätzlich im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes, dass immer die Betrachtung des Einzelfalls entscheidend ist. Dies wird schon sehr deutlich, wenn man lediglich versucht, die Frage zu beantworten, ob die Errichtung einer BMA im jeweiligen Betrieb verpflichtend vorgesehen ist.

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Bei der Beantwortung dieser Frage sind natürlich erst einmal die allgemeinen Brandschutzrichtlinien wie die Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes relevant. Allerdings können die Vorgaben der jeweiligen LBO, die sich in großen Teilen aus der Musterbauordnung (MBO) ableiten, von anderen Brandschutzrichtlinien, Regelwerken oder Normen ergänzt oder spezifiziert werden. So ist es beispielsweise möglich, dass nach LBO keine oder eine eingeschränkte Pflicht zur Errichtung einer Brandmeldeanlage besteht. Eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen oder Vorgaben auf kommunaler Ebene (bspw. Technischen Aufschaltbedingungen für BMAs) können aber die Errichtung einer BMA oder die Aufschaltung der Anlage abweichend zur LBO fordern.

Beratung durch zertifizierte Fachbetriebe ist unerlässlich

Man sollte sich also stets vergegenwärtigen, dass im Einzelfall ergänzende Regelwerke oder Vorgaben relevant sein können. Dies ist einer der entscheidenden Gründe dafür, dass Sie stets auf die Beratungsdienstleistungen von einem zertifizierten Fachbetrieb für Brandmeldetechnik oder von Brandschutzsachverständigen setzen sollten. So sind Sie nicht nur auf der sicheren Seite, sondern haben für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen auch einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

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Sind Brandschutzrichtlinien rechtlich verbindlich?

Der Begriff „Richtlinie“ wird in verschiedenen rechtlichen Kontexten verwendet und kann je nach Zusammenhang unterschiedliche Bedeutungen haben. Brandschutzrichtlinien können in Form von Verwaltungsrichtlinien, von technischen Richtlinien und Normen oder als EU-Richtlinien relevant für Brandschutzplanung und Brandmeldeanlagen werden.

Die rechtliche Verbindlichkeit von Brandschutzrichtlinien kann unterschiedlich ausgeprägt sein. So sind EU-Richtlinien nicht direkt in jedem Mitgliedstaat anwendbar, sondern müssen durch nationale Rechtsakte umgesetzt werden. Verwaltungsrichtlinien dienen der Konkretisierung und Ausführung bestehender Gesetze und haben oft die Funktion, die Verwaltungspraxis zu vereinheitlichen. Sie sind intern bindend für die Verwaltung, jedoch nicht unmittelbar und zwangsläufig für Bürger oder Unternehmen. Im technischen Bereich können Richtlinien von Fachorganisationen, Berufsverbänden oder Normungsgremien erstellt werden. Diese technischen Richtlinien und Normen dienen der Standardisierung und Sicherheit. Sie sind in der Regel keine rechtlich verbindlichen Gesetze, können aber durch Verweise in gesetzlichen Regelungen oder vertraglichen Vereinbarungen verbindlich werden. In den folgenden Abschnitten stellen wir Ihnen nun einige der wichtigsten Regelungen im Überblick vor. Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Aufzählung nicht vollständig ist.

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Technische Brandschutzrichtlinien und Normen

Im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes denkt man natürlich zuerst an die zahlreichen technischen Richtlinien, die spezifische Anforderungen und Standards für Brandschutztechnik festlegen, insbesondere für BMAs. Im technischen Bereich sind auch die meisten und relevantesten Brandschutzrichtlinien zu finden.

Die DIN 14675, mit dem Titel „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“

Die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) erlassene Norm legt die Anforderungen an die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Brandmeldeanlagen fest. Sie definiert die Qualifikationsanforderungen für Errichter und Betreiber solcher Anlagen und beinhaltet Vorgaben zur Projektierung und Dokumentation sowie zur regelmäßigen Prüfung und Wartung der Anlagen. Rechtlich verbindlich wird die DIN 14675, wenn sie in Bauordnungen der Bundesländer oder in Verträgen mit Versicherungen und technischen Regelwerken, wie der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), übernommen wird oder auf die DIN 14675 verwiesen wird.

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Technischen Regeln für Arbeitsstätten

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) mit dem Titel „Maßnahmen gegen Brände“ geben detaillierte Vorgaben zum Brandschutz in Arbeitsstätten, einschließlich der Notwendigkeit und Anforderungen an Brandmeldeanlagen. Sie beschreiben Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und zur Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten. Zudem beinhalten sie Vorschriften zur regelmäßigen Überprüfung und Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen. Diese Regeln werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gemacht.

VdS-Brandschutzrichtlinien

Richtlinien, die von der VdS Schadenverhütung GmbH publiziert werden, umfassen eine Vielzahl von Normen und Richtlinien für Brandschutzmaßnahmen, einschließlich spezifischer Anforderungen an BMAs. Beispiele sind die VdS 2095 (Richtlinien für die Planung und den Einbau automatischer Brandmeldeanlagen) und die VdS 2311 (Richtlinien für die Installation und den Betrieb von Brandmeldeanlagen). Besonders relevant sind diese Regelungen für Versicherungen, da sie die Basis für die Zertifizierung von Brandschutzsystemen bilden. Rechtlich verbindlich werden VdS-Brandschutzrichtlinien, wenn sie in Bauvorschriften, Versicherungsverträgen oder technischen Regelwerken übernommen werden.

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Wichtige Verwaltungsrichtlinien: Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Die MVV TB wird von der Bauministerkonferenz erarbeitet und verabschiedet, um einheitliche technische Standards und Anforderungen im Bauwesen zu schaffen. Diese Verwaltungsrichtlinie enthält auch detaillierte Regelungen und technische Anforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Brandmeldeanlagen. Dabei bezieht sich die MVV TB auf die einschlägigen Normen und Standards, insbesondere auf die DIN 14675 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ und die europäische Norm EN 54 „Brandmelde- und Feueralarmanlagen“.

Relevante Brandschutzrichtlinien der EU: die DIN EN 54 Normenreihe

Die DIN EN 54 Normenreihe ist eine europäische Normenreihe, die umfassende Anforderungen und Standards für Brandmelde- und Feueralarmanlagen festlegt. Diese Reihe wurde in die deutsche Normung übernommen und ist entscheidend für die Planung, Installation, den Betrieb und die Wartung von Brandmeldeanlagen. Die DIN EN 54 Normenreihe wird in Deutschland durch die Aufnahme in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und durch Verweise in Bauordnungen der Bundesländer rechtlich verbindlich. Damit werden die Anforderungen der Normenreihe verpflichtend für die Planung und den Betrieb von BMAs.

Kompetente Beratung von Ihrem Experten für Brandmeldetechnik

Wir hoffen, mit diesem Beitrag konnten wir Ihnen einen ersten Überblick zum Thema Brandschutzrichtlinien geben. Gerne sind wir für Sie da, wenn Sie eine vertiefende Beratung wünschen oder vor der Herausforderung stehen, den anlagentechnischen Brandschutz in Ihrem Betrieb zu organisieren. Von der Planung über die Installation modernster Brandmeldeanlagen bis hin zu regelmäßigen Wartungen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Konzepte und unterstützen Sie gerne als zuverlässiger Partner. Senden Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Alexander Heinrich von Heinrich-Brandmeldetechnik | mit innovativer Technik beraten, planen, realisieren und betreuen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Brandmeldeanlage

 


Bildquelle Beitragsbild (Feuerwehrauto im Einsatz): © Jo Panuwat D – stock.adobe.com

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