Was ist der Unterschied zwischen Brandwarnanlage und Brandmeldeanlage?

Heinrich-Brandmeldetechnik-Brandmeldeanlage - Was ist der Unterschied zwischen Brandwarnanlage und Brandmeldeanlage?

Brände können in kürzester Zeit verheerende Schäden verursachen, Menschenleben gefährden und erhebliche wirtschaftliche Verluste nach sich ziehen. Deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass Behörden und der Gesetzgeber dem baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz einen hohen Stellenwert beimessen und die Brandverhütung intensiv regulieren. Allerdings bringen die zahlreichen Vorschriften, Verordnungen und Gesetze naturgemäß neben einer gewissen Unübersichtlichkeit auch die ein oder andere Unklarheit mit sich. Beispielsweise ist die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Brandwarnanlagen (BWA) und Brandmeldeanlagen (BMA) ein im Brandschutz häufig diskutierter Sachverhalt. Wir stellen Ihnen in diesem Beitrag die Hintergründe zu dieser Frage vor und erklären Ihnen, wie sich eine BWA und eine BMA technisch sowie hinsichtlich ihrer Schutzziele unterscheiden.

Brandwarnanlagen nach DIN VDE V 0826-2 für Sonderbauten

Eine Brandwarnanlage (BWA) ist ein sicherheitstechnisches System, das nach DIN VDE V 0826-2 für den Einsatz in Gebäuden mit besonderem Personenrisiko vorgesehen ist. Das können Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten mit bis zu 60 Betten und andere Sonderbauten sein, für die bauordnungsrechtlich eine Sonderbauverordnung gilt, welche aber keine klaren Festlegungen hinsichtlich der Warnung von Personen enthält. Bis zum Jahr 2018, dem Jahr, in dem die DIN VDE V 0826-2 als Empfehlung für betreffende Sonderbauten vorgelegt wurde, bestand bei vielen kleinen, geregelten Sonderbauten oft keine normative Konkretisierung, wie die Brandwarnung der Personen im Gebäude realisiert werden sollte. Das führte dazu, dass in der Praxis Lösungen realisiert wurden, die mitunter unpassend für Gebäudegröße und das Schutzziel waren. So wurden häufig funkvernetzte Rauchwarnmelder als Brandschutzlösung eingesetzt, diese boten jedoch in vielen Fällen aus Sicht der Bauaufsicht nur unzureichenden Schutz.

Rauchmelder an der Decke - Was ist der Unterschied zwischen Brandwarnanlage und Brandmeldeanlage?
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Eine Alternative dazu stellte die Installation einer Brandmeldeanlage dar, selbst wenn diese bauordnungsrechtlich eigentlich nicht gefordert war. Allerdings verzichtete man dann in vielen Fällen auf eine Aufschaltung zur Feuerwehr. Bis zur normativen Konkretisierung der bauaufsichtlichen Anforderungen betreffend Branderkennung und Brandmeldung in Kindertagesstätten, in Heimen sowie besagten Beherbergungsstätten durch die DIN VDE V 0826-2, orientierten sich Planer und Errichter von Brandmeldetechnik in vielen Fällen an der BHE-Richtlinie Hausalarmanlagen Typ B (HAA-B). Die DIN VDE V 0826-2, die vollständig „Überwachungsanlagen – Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen – Projektierung, Aufbau und Betrieb“ heißt, schloss also gewissermaßen eine regulatorische Lücke.

Technischer Aufbau einer BWA

Die besagte DIN VDE V 0826-2 gibt seit 2018 Vorgaben für Aufbau und Betrieb von Brandwarnanlagen vor. Grundsätzlich besteht eine BWA aus Komponenten, die auch bei Brandmeldeanlagen verwendet werden. Ebenfalls wie eine Brandmeldeanlage wird auch die Brandwarnanlage je nach Einsatzort individuell geplant, sodass hinsichtlich des Aufbaus Unterschiede bestehen können. Die verwendeten Komponenten müssen jedoch alle der Produktnorm-Reihe DIN EN 54 entsprechen.

Prüfung einer Brandmeldezentrale - Was ist der Unterschied zwischen Brandwarnanlage und Brandmeldeanlage?
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Brandwarnzentrale, Melder und Signalgeber: die wichtigsten Komponenten der BWA

Wie man es von Brandmeldeanlagen kennt, ist das Herzstück der BWA die Brandwarnzentrale bzw. die Brandmeldezentrale (BMZ). Die Zentrale selbst muss nach DIN EN 54-2, ihre Energieversorgung nach DIN EN 54-4 zertifiziert sein. Im Fall einer Gefahrenmeldung identifiziert die Zentrale den auslösenden Melder.

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Bei einer Brandwarnanlage kommen unterschiedliche Meldertypen zur Branddetektion zum Einsatz. Dazu zählen automatische optische bzw. photoelektrische Rauchmelder, die mit dem Prinzip des Streulichts arbeiten, um Rauchpartikel zu detektieren. Im Inneren des Meldergehäuses erzeugt eine Infrarot-LED einen nicht sichtbaren Lichtstrahl, der so positioniert ist, dass er an einer lichtempfindlichen Fotodiode vorbeiläuft. Damit das Licht nicht von den Wänden des Gehäuses reflektiert wird oder äußeres Licht die Fotodiode erreicht, ist das Innere des Gehäuses mit nicht reflektierendem Material ausgestattet. Auch thermische Melder, also Meldertypen, die die Brandkenngröße Temperatur detektieren, kommen als automatische Melder bei diesen Anlagen zum Einsatz. Zudem finden auch optisch-thermische Kombimelder, also Meldertypen, die diese beiden Brandkenngrößen (Rauch und Temperatur-Dynamiken) erkennen, Verwendung.

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Im Ernstfall, wenn einer der automatischen Melder Rauch- oder Wärmeentwicklung detektiert, wird die Gefahrenmeldung an die Brandmeldezentrale übertragen, die dann im jeweiligen Gebäude bzw. Objekt die Brandwarnung auslöst. Die genannten automatischen Melder werden ergänzt durch nicht-automatische Handfeuer- bzw. Druckknopfmelder. Dabei handelt es sich um die bekannten, mit einem Kunststoffdeckel versehenen, Melder zur Wandmontage. Im Brandfall wird der hinter der Scheibe befindliche Druckknopf manuell betätigt und so der Alarm ausgelöst. Da in den Sonderbauten, in denen eine Brandwarnanlage in der Regel zum Einsatz kommt, aufgrund der spezifischen Gebäudenutzung davon auszugehen ist, dass sich Menschen mit eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit im Gebäude aufhalten, kommt der Alarmierung der anwesenden Personen natürlich eine entscheidende Bedeutung zu. Für die Alarmierung bzw. Brandwarnung wird deswegen häufig eine Kombination aus akustischen und optischen Signalgebern verwendet. Normkonforme Planung, Installation und Instandhaltung sind, wie das bei einer Brandmeldeanlage auch der Fall ist, durch eine Fachfirma durchzuführen.

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BWA und BMA: Schutzfunktionen im Vergleich

Betrachtet man den technischen Aufbau einer BWA, wird bereits ein bedeutender Unterschied zu einer Brandmeldeanlage deutlich. Brandwarnanlagen verfügen nicht über eine Aufschaltung zu einer Feuerwehr-Leitstelle. Die interne Weiterleitung an die Feuerwehr oder eine hilfeleistende Stelle ist bei einer Brandwarnanlage zwar möglich, aber bauordnungsrechtlich nicht gefordert. Deutlicher werden die Unterschiede, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die vorgestellte DIN VDE V 0826-2 als Norm verstanden werden muss, die sich an dem spezifischen Schutzziel orientiert, das für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und die anderen erwähnten Sonderbauten relevant ist. Dies spiegelt sich in der Schutzfunktion der Brandwarnanlage wider. Die Schutzfunktion dieser Anlage ist zum einen die Brandfrüherkennung, die mittels Detektion der Branderkennungskriterien Rauch und Wärme erfolgt.

Regionalleitstelle Lausitz - Arbeitstisch der aufgeschalteten Brandmeldeanlagen
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Zum anderen beinhaltet die Schutzfunktion die örtliche Warnung der im Gebäude anwesenden Personen, um deren Selbstrettung zu gewährleisten. Im Unterschied dazu gehen die Schutzfunktionen einer BMA weit darüber hinaus. Neben der bereits erwähnten Fernalarmierung bei aufgeschalteten Brandmeldeanlagen, sind diese Anlagen je nach Systemkonfiguration auch für die Überwachung von Nebenbereichen, wie beispielsweise Doppelböden, Zwischendecken und Schächten, ausgelegt. Zudem ist bei vielen Brandmeldeanlagen – je nach Konfiguration – im Gegensatz zu einer Brandwarnanlage die Ansteuerung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen oder automatischen Feuerlöschanlagen möglich. Auch sind Brandmeldeanlagen in den meisten Fällen in der Lage zusätzliche Branderkennungskriterien zu detektieren, etwa wenn sie über Brandgasmelder, UV- oder IR-Flammenmelder verfügen.

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Effektive Brandschutz-Lösungen sind immer eine individuelle Herausforderung. Sowohl was die Einordnung der bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen angeht als auch die Planung und Installation der entsprechenden technischen Umsetzung. Als Fachfirma und zertifizierter Errichter aus der Region Regensburg sind wir gerne Ihr Partner, um individuelle Lösungen für den betrieblichen Brandschutz in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Immobilie zu entwickeln. Ob Sie eine Brandwarnanlage oder eine neue Brandmeldeanlage planen oder auf der Suche nach einem verlässlichen Servicepartner für die Wartung einer bestehenden BMA nach DIN 14675 sind, das Team von Heinrich-Brandmeldetechnik ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns einfach per Mail oder telefonisch, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.

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