Die Sicherheit zählt in allen Bereichen des Lebens zu den wichtigsten Voraussetzungen. Dies gilt vor allem für den Brandschutz. Nicht nur im Privatbereich, sondern auch am Arbeitsplatz ist der Einsatz einer modernen Brandmeldetechnik von besonderer Bedeutung. Unternehmen sollten zudem einen Brandschutzbeauftragten bestellen, um im Ernstfall einen geregelten Ablauf der Rettungs- und Feuerbekämpfungsmaßnahmen gewährleisten zu können.
Ein Brandschutzbeauftragter wird bestellt, um die Sicherheit während des laufenden Betriebes sowie im Brandfall zu überwachen. Zudem fällt die regelmäßige Überprüfung aller sicherheitstechnischen Einrichtungen in den Aufgabenbereich dieses Mitarbeiters. Ihre Qualifikation muss die wichtigsten Teilaspekte des Brandschutzes abdecken. Die Aufgabenstellung darf daher keinesfalls unterschätzt werden und verlangt nach einer gründlichen und gewissenhaften Ausführung der Tätigkeit. Dies kann im Brandfall Leben retten und schwerwiegende Schäden verhindern.
Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten ist überaus wichtig, da diese über fachliche Kompetenzen zur Vorbeugung eines etwaigen Brandfalles verfügen. Die Brandsicherheitsmitarbeiter werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes sowie des Personalvertretungsgesetzes vom Arbeitgeber bestellt. Im BetrVG ist das Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht von Arbeitnehmern verankert. Zudem wird die Zusammenarbeit des Arbeitnehmers und des Betriebsrats mithilfe des Betriebsverfassungsgesetzes sowie des Personalvertretungsgesetzes geregelt. Dies ist vor allem für den Brandschutz in einem Unternehmen essenziell. Mit dem Brandschutz beauftragte Mitarbeiter müssen über etwaige Sicherheitslücken aufklären und den Arbeitgeber hinsichtlich möglicher Verbesserungen beraten.
Zu den Pflichten und Aufgaben zählen unterschiedliche Teilbereiche, welche mit der Feuerverhütung und der Feuerbekämpfung in Verbindung stehen. Mitarbeiter, die mit dem Brandschutz in einem Unternehmen beauftragt wurden, sind für folgende Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich:
Unter den Aufgaben dieses wichtigen Mitarbeiters ist auch das Führen eines Brandschutzbuches zu finden. Dieses muss in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Jede Prüfung sowie dabei entdeckte Auffälligkeiten werden in diesem Buch akribisch festgehalten. Dieses wird im Schadensfall herangezogen, um den Brandhergang sowie die mögliche Ursache nachvollziehen zu können. Somit kann auch geklärt werden, wer für den entstandenen Schaden haftet.
Werden die Aufgaben nicht gemäß den gesetzlich verankerten Vorgaben erfüllt, so kann ein Brandschutzbeauftragter im Falle eines Schadens durchaus zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um einen grob fahrlässigen Verstoß handelt. Aus diesem Grund müssen Brandschutzbücher besonders sorgfältig geführt werden. Diese belegen im Streitfall, dass Sicherheitslücken rechtzeitig erkannt und gemeldet wurden. Ignoriert die Unternehmensleitung die Vorschläge des Beauftragten für den Brandschutz, liegt die Verantwortung aufseiten des Arbeitgebers.
Mit dem Brandschutz beauftragte Personen müssen zumindest eine 16-stündige Schulung absolvieren. Der Kurs für angehende Brandschutzbeauftragte wird nach den Richtlinien der Landesfeuerwehrverbände sowie der Brandverhütungsstellen abgehalten. Dieser gibt einen genauen Einblick in den zukünftigen Verantwortungsbereich. Nach dem positiven Abschluss der Schulung wird ein Brandschutzpass ausgestellt. Dieses Dokument ist fünf Jahre lang gültig und sollte regelmäßig erneuert werden. Weiterbildungsmaßnahmen sind deshalb unerlässlich. Eine gleichwertige Ausbildung in einem ähnlichen Aufgabenbereich gilt ebenfalls als zulässig, um diese Position einzunehmen. Des Weiteren muss er Kenntnisse über den aktuellen Stand der Brandschutztechnik, zu den Vorschriften sowie rechtliches Grundwissen im Bereich der Brandschutzlehre vorweisen können. Ein routinierter Umgang mit Feuerlöschern ist zudem eine wichtige und notwendige Qualifikation von Brandschutzbeauftragten, da im Ernstfall erste Maßnahmen zur Eindämmung des Brandes ergriffen werden müssen.
Die Aufgaben von externen sind mit jenen von betriebsinternen Brandschutzbeauftragten zu vergleichen. Externe Beauftragte sind der Unternehmensleitung direkt unterstellt. Auch sie müssen das Brandschutzkonzept überprüfen und für die Beseitigung möglicher Probleme in diesem Bereich sorgen. Die Anfertigung eines ausführlichen Protokolls ist eine notwendige Teilaufgabe von externen Brandschutzbeauftragten. Das Schriftstück wird dem Arbeitgeber anschließend ausgehändigt und anschließend verwahrt. Die Unternehmensleitung entscheidet letztendlich, ob die Verbesserungsvorschläge umgesetzt werden oder nicht.
Die Einstellung sowie der Aufgabenbereich von Brandschutzbeauftragten ist gemäß Paragraf 25 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes geregelt. Arbeitgeber sind demnach dazu verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Dieses Gesetz umfasst zudem die Pflicht der regelmäßigen Überprüfung und Wartung der Brandschutzmeldeanlage sowie die Kontrolle von Fluchtwegen, um das Gebäude im Notfall schnellstmöglich zu räumen. Ein mit dem Brandschutz beauftragter Mitarbeiter ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitgeber umgehend über fehlerhafte Komponenten des Brandschutzsystems zu informieren und Verbesserungsmöglichkeiten vorzuschlagen.
Liegen bestimmte Brandschutzauflagen vor, müssen Mitarbeiter mit ausreichenden Kenntnissen zum Thema Brandschutz eingesetzt werden. Die Bestellung von Brandschutzhelfern ist daher nach DGUV 205-001 geregelt. Diese sind jedoch deutlich von Brandschutzbeauftragten zu unterscheiden. Die Tätigkeit des Brandschutzhelfers ist kein eigenständiger Beruf. Es handelt sich vielmehr um ein Amt, welches zusätzlich zur regulären Tätigkeit in einem Unternehmen ausgeübt wird. Brandschutzhelfer sind der Geschäftsleitung außerdem nicht direkt unterstellt. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Rettung von Menschenleben. Das bedeutet, dass Brandschutzhelfer im Brandfall eine aktive Rolle bei der Evakuierung einnehmen. Sie weisen alle im Gebäude anwesenden Personen an, sich schnellstmöglich zu den sicheren Sammelstellen zu begeben. Anschließend kontrollieren sie, ob das Gebäude vollständig geräumt wurde. Auch die Alarmierung der Feuerwehr sowie die Brandbekämpfung sind unter den Aufgaben von Brandschutzhelfern zu finden. Dies gilt allerdings nur für Entstehungsbrände, welche gefahrlos gelöscht werden können.
Der Aufgabenbereich von Brandschutzbeauftragten ist breit gefächert und sollte daher unbedingt im Blick behalten werden. Um eine geeignete Person für diese wichtige Rolle zu finden, müssen bestimmte Aspekte berücksichtigt werden. Heinrich Brandmeldetechnik steht Ihnen und Ihrem Unternehmen hierbei tatkräftig zur Seite. Brandschutzbeauftragte und ihre Aufgaben sind überaus wichtig für ein sicheres Arbeitsumfeld. Deren Einsatz ist daher dringend notwendig und aus dem sicheren Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken.