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Mit dem betrieblichen Brandschutz leisten Unternehmen einen wertvollen Beitrag zum Schutz ihres Personals und ihrer Kundschaft. Wenngleich die Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz individuell ausfallen können: Haben Sie sich einmal zur Umsetzung eines firmeninternen Konzeptes entschlossen, sind verschiedene Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Ihr Aufwand? Der steigt proportional zur Größe Ihres Betriebes – und dem Gefährdungspotenzial.
Was ist betrieblicher Brandschutz?
Betrieblicher Brandschutz umfasst Maßnahmen, um bei Gefahr oder Gefahrenpotenzial in einem Unternehmen Menschen zu schützen bzw. zu retten und Schadensbegrenzung zu betreiben.
Betrieblicher Brandschutz ist auch unter der Bezeichnung organisatorischer Brandschutz zu finden. Er umfasst Maßnahmen zur Rettung von Personen (z.B. Mitarbeiter und Kunden) sowie Schadensbegrenzung im und am Gebäude. Er richtet sich an die Menschen, die dafür verantwortlich sind, an der Ermittlung von Brand- oder Explosionsgefahren mitzuwirken oder Brandgefährdungen am Arbeitsplatz richtig einzuschätzen.
Wen genau das alles betrifft und welche Positionen es für den betrieblichen Brandschutz in einem Unternehmen geben sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Betrieblicher Brandschutz: die Grundlagen im Überblick
Unter betrieblichem Brandschutz sind die gesammelten Maßnahmen eines Unternehmens zu verstehen, die Menschenleben und Objekte vor einem Schaden durch Feuer bewahren sollen. Dies kann in Form von Frühwarnsystemen geschehen, wie etwa durch Rauch- und Feuermelder, in manchen Fällen aber auch durch eine permanente Videoüberwachung und aufmerksames Personal.
Je nach Raum können einzelne Elemente der Brandschutztechnik allein für sich den Brandschutz in Betrieben gewährleisten. Alternativ – und diese sind meist aus Effizienzgründen anzuraten – eignen sich ganze Brandmeldeanlagen (BMA): der Zusammenschluss mehrerer Einzelgeräte zu einem Netzwerk, die sich in einer Zentrale treffen.
Wo das Mindestmaß gleich hoher Standard ist
Brandschutzbestimmungen im Allgemeinen sind landesspezifisch geregelt. Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) finden sich allerdings einige Regelungen für Arbeitgeber, die nicht nur in einzelnen Ländern greifen, sondern bundesweit. Lediglich ihre Umsetzung weist Differenzen auf, damit der Brandschutz im Betrieb in jedem Gebäude möglichst zielführend ist. Das ArbSchG bildet somit das Fundament des betrieblichen Brandschutzes – und anderer betrieblicher Schutzmaßnahmen.
Daneben sind es unter anderem die (Muster-)Bauordnungen, aus denen sich für die Bundesländer wieder jeweils eigene Brandschutzbestimmungen ergeben; anzupassen an die individuelle Aufteilung der Räumlichkeiten, die gesamte Bauweise und natürlich an den Unternehmensgegenstand. Der Brandschutz und auch seine Planung gestalten sich in Ihrem Betrieb somit weitaus umfangreicher als die simpel formulierte Pflicht zur Rauchmeldermontage in privat genutzten Zimmern.
Brandschutz am Arbeitsplatz: Planung ist entscheidend
Zu einem effizienten Notfallmanagement im Brandfall gehören auch Flucht- und Rettungswege mit baurechtlich vorgegebenen Mindest- und Maximalmaßen. Außerdem ist auf Barrierefreiheit zu achten und im Bedarfsfall eine Rampe zur Verfügung zu stellen. Der Verlauf muss möglichst kurzgehalten sein; im ASR A2.3 sind detaillierte Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege zu finden. Dieses Arbeitsstättenrecht gilt für jede Arbeitsstätte in einem Gebäude (oder in ähnlichen Einrichtungen), zu denen Ihren Beschäftigten Zugang zur Verrichtung ihrer Arbeit ermöglicht wird.
Die Sicherheitsbeleuchtung spielt nicht nur im Verlauf eines Flucht- oder Rettungsweges eine große Rolle. Sie muss Ihre Mitarbeiter und Kunden auch bei Stromausfall zuverlässig aus der Gefahrenzone leiten. Um eine Notstromversorgung kommen Sie somit nur in seltenen Fällen herum. Und weil die Kundschaft oftmals keine Fachperson in Sachen Brandschutzmanagement ist, benötigen Sie jemanden, der im Falle einer Evakuierung Anweisungen erteilt. Für diese Ausbildung und Schulung empfehlen sich vor allem Mitarbeiter, die eine besonders sicherheitsaffine Veranlagung aufweisen oder bereits in anderen sensiblen Arbeitsbereichen Berufserfahrung gesammelt haben. Brandschutz am Arbeitsplatz ist nur so stark wie jener Brandschutzbeauftragte, der ihn auch operativ durchführt.
Zur Planung im Voraus gehören in weiterer Folge die Integration der Brandmeldetechnik und die Einhaltung sämtlicher Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz. Die Frage, „was“ (welches Gerät) „wo“ montiert werden muss, ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Je nach Bauweise des Gebäudes und der Tätigkeit Ihres Unternehmens ist der Umfang der technischen Integrationen mehr oder weniger umfangreich. Mehrere Geräte bedeuten im Umkehrschluss einen höheren Aufwand hinsichtlich der verpflichtenden Wartung Ihrer Brandmeldetechnik. Der Brandmeldetechnik-Wartung im nahen Regensburg und im Rest von Bayern nehmen wir uns gerne an. Heinrich Brandmeldetechnik unterstützt außerdem Brandmeldetechnik-Umsetzungen in Ulm sowie in großen Teilen von Württemberg und Franken.
DGUV: Was sagt eigentlich die Versicherung?
Die Versicherung, die im Schadensfall aktiv wird, definiert genau, welche Aufgaben Sie und Ihr Brandschutzbeauftragter (oder auch ein Brandschutzhelfer) haben. Auch unterscheidet sie strikt zwischen baulichem und technischem Schutz sowie dem Brandschutz in Betrieben.
In erster Linie sind Sie als Unternehmer unmittelbar haftbar, wenn Sie Ihren Pflichten nicht oder nur mangelhaft nachkommen. Um ein Beispiel zu nennen: Gemäß der Gefahrenstoffverordnung obliegt Ihnen die Verpflichtung zur Feststellung, ob die im Betrieb verwendeten Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, die angewandten Verfahren sowie diverse Wechselwirkungen in einer Brandgefahr resultieren können. Darüber hinaus regelt die CLP-Verordnung seit 2015 die Kennzeichnung selbiger (gewerblicher) Güter, der Sie ebenfalls nachkommen müssen.
Für jedes Einzelne davon benötigen Sie ein Sicherheitsdatenblatt. Dieses folgt einem strengen Aufbau und enthält für jedes Gut dieselben Informationen. Doch abseits der Stoff-, Produkt- und Verfahrensbezogenheit sind auch einige organisatorische Aspekte relevant – und das schon lange, bevor Sie sich überhaupt derart gefährliche Güter anschaffen können.
Die Ausbildung für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer
Grundsätzlich ist jeder Ihrer Mitarbeiter hinsichtlich der Gefahren sowie Abwehrmaßnahmen zu schulen, die ihm im Zuge seiner Dienstverrichtung entstehen können. Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer erfahren eine weit umfangreichere Ausbildung, sind sie doch schließlich zum Teil mit Evakuierungen, der Kommunikation mit der Feuerwehrleitstelle oder auch mit Löschmaßnahmen im tatsächlichen Brandfall konfrontiert.
Für eine Qualifizierung zum Brandschutzbeauftragten beispielsweise verfolgen die DGUV mit der 205-003 sowie die Vereinigung zur Förderung des Brandschutzes mit der 12/09-01 eigene Richtlinien. Vorgesehen ist eine Ausbildung im Ausmaß von 64 Unterrichtseinheiten und eine Prüfung. Auch wenn betrieblicher Brandschutz den Fokus auf Ihren eigenen Betrieb legt, so sind die nachzuweisenden Kompetenzen bei der Prüfung doch vielfältig:
- allgemeine Kompetenzen
- baulicher Schutz
- anlagentechnischer Schutz
- organisatorischer Schutz
- abwehrender Schutz
- Kompetenzerfassung (Prüfung)
Hinzu kommen selbstverständlich die lokalen Besonderheiten, die sich von Firma zu Firma unterscheiden. Hier beginnt die für Sie eigentliche Herausforderung: Schwachstellen zu berücksichtigen, die Sie sich von niemandem abschauen können, weil sie sonst möglicherweise niemand hat.
Brandschutz im Betrieb: weitere Schutzmaßnahmen
Im aktiven Berufsleben können so präventiv Maßnahmen getroffen werden, die das Risiko für den einzelnen Mitarbeiter und folglich auch für andere Anwesende im Betrieb reduzieren. Dazu zählen neben Brandschutztechnik und Schulung beispielsweise eine Beschränkung der Beschäftigung, die regelmäßige Prüfung diverser Arbeitsgeräte und Hilfsmittel, einheitliche und gut koordinierte Abläufe oder Ausbildungsnachweise der Arbeitenden. Ebenso sind Brandwachen und die selten erwähnten Helfer als wertvolle Personalressource nicht zu unterschätzen.
Das Arbeitsschutzgesetz als Basis
Ein solcher ist vom Arbeitgeber gemäß § 10 ArbSchG zur Verfügung zu stellen. In größeren Betrieben mit mehreren Mitarbeitern muss eine angemessene Anzahl an Brandschutzhelfern Dienst verrichten; ebenso haben Sie die Verbindung zu Außenstellen hinsichtlich der Brandprävention zu gewährleisten. An dieser Stelle kommt Ihnen die BMA mit einer Zentrale zugute. Sie sind aufgeschaltet auf die Leitstelle der Feuerwehr. Im ArbSchG finden sich noch eine Reihe weiterer Bestimmungen wie etwa die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Gefährdungsbeurteilung, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen oder die Auswahl der Verantwortlichen.
Was ist betrieblicher Brandschutz?
Schlussendlich gilt: Kommen Sie selbst nur einer Ihrer Verpflichtungen nicht nach, kann Ihnen bereits eine Mangelhaftigkeit vorgeworfen werden. Betrieblicher Brandschutz ist eine dynamische Königsdisziplin, entwickelt sich stets weiter und unterliegt stetigen Optimierungsprozessen. Informieren Sie sich daher schon im Vorfeld detailliert über Ihre Rechte und Pflichten und lassen Sie sich unbedingt von einem Experten beraten. Terminversäumnisse oder die fehlende Wartung Ihrer Brandmeldetechnik kann Sie teuer zu stehen kommen.
Und auch wenn Sie eigens einen Brandschutzbeauftragten und mehrere Brandschutzhelfer ernennen, so haften Sie immer noch dafür, „wen“ Sie als solche einsetzen. Derjenige trägt im Ernstfall die Verantwortung für Menschenleben – mit derartigen Aufgaben darf er nicht überfordert sein.