« Normative Namensgebung »
In Betriebsräumen ist es wichtig, im Zuge eines Notfalls möglichst rasch zum Ort des Geschehens zu gelangen. Damit auf Anhieb klar ist, wo ein Alarm denn herkommt, bedarf es der Identifizierung einzelner Rauch- und Brandmelder: durch eine einheitlich genormte Brandmelderbeschriftung.
Im Namen der DIN 14676
Linien-, Gruppen- und Meldernummern müssen gut sichtbar und identifizierbar angebracht sein. Wann und unter welchen Bedingungen eine Brandmelderbeschriftung als „leserlich“ gilt, legt die DIN 1450 fest. Sowohl automatische als auch manuelle Melder sind mit derartigen Bezifferungen zu versehen. Doch damit nicht genug: Sie als Unternehmer haben sicherzustellen, dass die Kennzeichnung der Brandmelder mit bloßem Auge vom Boden aus und ohne optische Hilfsmittel „identifizierbar“ sind. Schriftgrößen und -farben sind ebenfalls vorgegeben – und doch können sie die Identifikation in der Praxis niemals uneingeschränkt gewährleisten.
Ziffern, Zeichen, Zusätze – die Beschriftung der Rauchmelder nach DIN
In der DIN 14675 sind die Regelungen zur Farbgebung der Schilder, zu Schriften sowie zur Schriftgröße zu finden. Diese müssen hinsichtlich ihrer Leserlichkeit wiederum den Bestimmungen der DIN 1450 entsprechen. Aus diesen beiden Normen ergibt sich die für Ihre Räumlichkeiten erforderliche Schriftgröße anhand der Leseentfernung (Raumhöhe): Aus der Formel „Schriftgröße x Sichtweitenfaktor 0,12 x 1000“ errechnet sich die Leseentfernung. Doch ab hier sind Sie mit Ihren Entscheidungen auf sich allein gestellt: der Sichtweitenfaktor ist von Betrieb zu Betrieb individuell, im Rahmen dessen auch die Brandmelderbeschriftung.
[box type=“success“ align=““ class=““ width=““]Tipp: Verwechseln Sie Meldergruppen- und Linienbeschriftungen nicht mit den Brandschutzzeichen (Piktogrammen), die symbolisch die Art der Brandschutzeinrichtung verdeutlichen (etwa Feuerlöscher, Brandmeldertelefon, Wandhydrant, Feuerwehraufzug uvm.). Diese unterliegen eigenen Bestimmungen in Größe, Ausgestaltung und Anbindung.[/box]
Schritt 1 – die Gruppen- und Bereichsfestlegung
Je nach Raumgröße ist es sehr wahrscheinlich, dass in einem bestimmten Bereich Ihres Betriebes mehrere Brandmelder installiert werden. Die Benennung dieses Bereiches vereinfacht Ihnen und Ihrem Personal die Zuordnung der Meldernummer selbst dann, wenn eine bestimmte Nummer aus der Brandmelderbeschriftung mehrmals vergeben haben (zum Beispiel Melder XY im Kundenfoyer und Melder XY im Aufenthaltsraum für Personal). In der Brandmeldetechnik ist dies durchaus vorteilhaft, da bestimmte Anlagen lediglich die Meldergruppe anzeigen können, aus welcher der Alarm kommt; nicht aber den einzelnen Melder (Grenzwertlinientechnik). Außerdem bewahrt eine begrenzte Menge an Ziffern, diese jedoch eindeutig definiert, Übersichtlichkeit und Kontrollfähigkeit.
[box type=“success“ align=““ class=““ width=““]Tipp: Ein einzelner Melderbereich bzw. eine Meldergruppe darf eine Fläche von 1600 m² nicht überschreiten.[/box]
Schritt 2 – Melderverteilung und Brandmelderbeschriftung innerhalb einer Gruppe
Eine Meldergruppe darf bis zu 10 Handfeuermelder oder bis zu 32 automatische Melder mit eigener Nummerierung enthalten. Diese Brandmelder und ihre Kennzeichnung müssen bereits vom Raumzugang aus identifizierbar sein. Die Zugänglichkeit des Raumes, das heißt die Anzahl der Türen und ihre Position, sind bereits für die Planung Ihrer Brandmeldeanlage nach DIN 14676 wesentlich – aus ihr resultiert später die Positionierung aller Melder.
Als überaus zweckdienlich hat sich auch die ringförmige Verteilung erwiesen. Der große Vorteil ist, dass Sie ausgehend vom ersten Melder innerhalb Ringes den zweiten bestenfalls bereits im Blick haben, vom zweiten ausgehend den dritten etc. Bei der Wartung von Brandmeldetechnik reduziert dieses Kettenprinzip das Risiko des Vergessens oder Nichtfindens einzelner Melder. Und dank der Kennzeichnung aller Komponenten kann Ihr Servicepartner seine Checkliste sicher und zuverlässig erarbeiten.
Schritt 3 – Einprägung der DIN Beschriftung Ihrer Brandmelder
Selbst die detaillierte Planung ist nur halb so effizient, wenn die Verantwortlichen sich Lage und Art der Melder sowie die Brandmelderbeschriftung nicht einprägen. Im Idealfall verfolgen Sie bei Planung und Installation von Brandmeldetechnik eine möglichst simple und logisch strukturierte Vorgehensweise, um Ihrem Personal diese Aufgabe zu vereinfachen.
Ein Beispiel:
Betritt Ihr Mitarbeiter das Gebäude, liegt der erste Raum, den er durchschreitet, im Erdgeschoss (Etage 0). In diesem „Bereich 0“ liegen die Meldergruppen 1 bis 5. Geht er in die 1. Etage, so betritt er den „Bereich 1“ mit den Meldergruppen 6 bis 10. Im 2. Obergeschoss wiederum befindet sich „Bereich 2“ mit den Meldergruppen 10 bis 15. Ein derart logischer Aufbau erleichtert nicht nur dem Sicherheitspersonal und Brandschutzbeauftragten die Zurechtfindung. Sie erlaubt selbst Mitarbeitern mit anderen Aufgabenbereichen ohne explizite Zuständigkeit eine leichte und rasche Einprägung der Brandmelderbeschriftung.
Verfügt Ihr Gebäude zusätzlich über einen Keller oder eine unterirdische Parkgarage, so können diese Bereiche als -1 oder -2 mit den Meldergruppen 1 bis 5 und 5 bis 10 bezeichnet werden. Denn aus dem Minuszeichen vor der Bereichsnennung geht bereits hervor, ob man sich nun unterhalb des Erdgeschosses (Bereich 0) befindet, oder in einer höhergelegenen Etage.
Zusammenspiel: die Kennzeichnung der Brandmelder und ihre Wartung
Schlussendlich kann die Planung Ihrer BMA gar nicht detailliert genug sein, Sie werden stets – allein schon des technologischen Fortschritts wegen – Optimierungspotenzial entdecken. Die DIN 14676 gibt Ihnen grundlegende Rahmenparameter vor, gestattet jedoch aufgrund der betrieblichen Individualität immer noch große Freiheiten in der Umsetzung. So bleiben stets die Fragen nach der Vernetzung unterschiedlicher Systeme, die Auswahl der „richtigen“ Brand- und Rauchmelder mit Beschriftung sowie deren Instandhaltung offen.
Um sich selbst die Umstände zu erleichtern und auch die korrekte Brandmelderbeschriftung bei Erweiterungen sicherzustellen, sollten vor allem für die Wartung von Brandmeldetechnik Servicepartner mit an Bord sein. Kennt dieser Servicepartner Ihre Anlage oder war vielleicht sogar an Installation und Planung beteiligt, bedeutet dies für Sie eine große Zeit- und damit Geldersparnis bei gleichbleibend hoher Qualität der Serviceleistungen. Brandmeldetechnik unterliegt jährlich verpflichtenden Prüfintervallen, die es keinesfalls zu vernachlässigen gilt. Für eine Beschleunigung dieses Prozesses sind die Beschriftung der Brandmelder und auch die Beschriftung der Rauchmelder nach DIN unerlässlich.
Stille Gefahren – warum Sie Rauchmelder und Beschriftung kennen sollten
Gerade im Hochsicherheitsbereich können unbemerkt angebrachte Geräte, womöglich sogar ohne Brandmelderbeschriftung oder Vernetzung mit den übrigen Geräten, einen schweren Verdacht hervorrufen: Rauchmelder waren einst – und sind zum Teil heute noch – beliebte Mittel, um mit versteckten Kameras oder Mikrofonen einen Raum auszuspähen. Aus diesem Grund sollten die Sicherheitsbeauftragten Ihres Unternehmens stets Kenntnis darüber haben, welche Technik in Ihrer Brandmeldeanlage gemäß DIN 14676 integriert ist – und bei der Wartung jedes einzelne Gerät unter die Lupe genommen werden. Die BMA selbst und die Brandmelderbeschriftung wird mit dem passenden Partner eine entspannte Angelegenheit.