Im Dschungel der Dienstleistungen und Produktkategorien sollen Normen die Leistungserbringung, die Produktherstellung und ihre spätere Anwendung sowie Durchführung einheitlich regeln. Sie schaffen Einheitlichkeit, Vertrauen und Sicherheit – aber erst nachdem sie für große Verwirrung gesorgt haben. Gut, dass wir die Wartung der Brandmeldeanlagen nach VDE 0833 nochmal in einfachen erklären.
Die Wartung von Brandmeldeanlagen nach VDE 0833 – ein Leitfaden für Brandschutztechniker und Servicepartner
Die Anwendungsnorm setzt sich aus mehreren Teilbereichen zusammen. Brandschutzrelevante Inhalte finden sich vorwiegend in der VDE 0833-2. Aktuell wird die gesamte Norm umfangreich überarbeitet, weshalb Aufmerksamkeit gefragt ist: Normative Anpassungen können einige Jahre in Anspruch nehmen. Immer wieder werden einzelne Ergänzungen, Korrekturen oder Konkretisierungen veröffentlicht. Aus der bisherigen Bearbeitung geht die Erfahrung hervor, dass auch Normen nicht zwingend fehlerfrei sind: So fand man in der letztgültigen Fassung im Abschnitt über die Bewachung von Treppenhäusern ein falsch gesetztes mathematisches Größer- bzw. Kleinerzeichen.
[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Anwendungstipp zum Normtext: Auch wenn das genaue Studium einer Norm anspruchsvoll ist: Lesen Sie gründlich und hinterfragen Sie Unklarheiten. Nur so sind potenzielle Schwachstellen und Fehler lokalisierbar und ihre Konsequenzen können vermieden werden.[/box]
Wesentliche Wartungsaufgaben
Neuerungen hinsichtlich der Wartungsschritte von Brandmeldeanlagen gibt es bisher zwar noch nicht, aber es ist mit ihnen zu rechnen. Derzeit haben Servicepartner fünf konkrete Aspekte Ihrer Brandmeldeanlage zu prüfen:
- Energieversorgung
- Alarmzähler
- die Funktion der Alarmierung
- die Funktion der Übertragungswege
- Sichtprüfungen vor Ort
Wie diese im Einzelnen zu erfolgen haben, ist ebenfalls geregelt.
Anwendungstipp zum Umgang mit der Verordnung in der Praxis
Arbeiten Sie die Inhalte der VDE 0833 wie eine Art Checkliste durch. Das schafft eine strukturierte Vorgehensweise und einen guten Überblick über bereits getane und noch bevorstehende Schritte.
Prüfung der Energieversorgung: Stromausfällen vorbeugen
Im Zeitalter der Elektrizität kann es immer wieder zu Netzausfällen kommen. Somit stellt die Prüfung der Energieversorgung eine bedeutende Notwendigkeit dar. In bestimmten Fällen sind Notstromversorgungen vorgesehen, die bei Ereigniseintritt an die Stelle des Hauptstromnetzes treten. In weiterer Folge inspiziert Ihr Brandschutztechniker die Batterie und bei funkbasierten Komponenten auch die Funkmodule. Selbst die Batterieladespannung an den Klemmen und die Funktion der Anlage bei Ausfall der Batterie unterliegen einem Funktionstest.
Die Begutachtung des Alarmzählers: ablesen, verstehen und vergleichen
Ein Alarmzähler speichert eine bestimmte Zahl an Alarmen und erlaubt Ihrem Servicepartner, diese aufzurufen und zu analysieren. Dabei erhält er Aussagen darüber, von wo der Alarm jeweils ausging – und aus welchem Grund er einsetzte.
Bei der Wartung von Brandmeldeanlagen nach VDE 0833 darf der Techniker nicht auf den Abgleich des Zählerstandes mit den Eintragungen im Betriebsbuch vergessen; und – bei Vorhandensein – auf die Evaluierung von Fehlalarmen. Außerdem sieht die VDE 0833 eine Begutachtung des Hintergrundspeichers und die Beurteilungen etwaiger Abweichungen und besonderer Vorkommnisse vor.
Die Funktion sämtlicher Übertragungswege kontrollieren und in Verbindung bleiben
Im Sinne der Wartung von Brandmeldeanlagen nach VDE 0833 genügt die quartalsweise Inspektion eines einzelnen Melders, sofern Sie innerhalb des Jahres sämtliche zerstörungsfrei prüfbaren Melder dieser Begutachtung unterziehen (lassen). Selbiges gilt für die Übertragungswege mit nicht zerstörungsfrei prüfbaren Meldern. Dazu gehören die Sicherstellung der jeweils bestimmungsgemäßen Funktion, die Wartung diverser Handfeuermelder und jene der automatischen Brandmelder. Bei den Übertragungswegen nach außen hin ist folglich die Aufschaltung an die Leitstelle der Feuerwehr zu berücksichtigen.
Funktionsprüfung der Alarmierung
Da die Alarmgebung einer der wichtigsten Aspekte Ihrer BMA ist, kommt dieser Überprüfung große Bedeutung zu. Allerdings geht aus den neuen Begriffsdefinitionen der VDE 0833 nicht klar hervor, ob eine „Brandmeldeanlage mit eigener Alarmierungsfunktion“ auch eine tatsächliche „Alarmierungsanlage“ ist. Grundsätzlich gleichzusetzen sind sie nicht. Diese scheinbare Banalität hat hohe Anforderungen an die BMA hinsichtlich des Funktionserhalts; insbesondere dann, wenn baurechtliche Vorgaben die Alarmierung voraussetzen. Die Hinweise in den Abschnitten 6.4.4.3 und 6.4.4.4 der DIN VDE 0833-2 beziehen sich auf den Funktionserhalt jener Anlagen, die mit einer Ringbustechnik ausgestattet sind. Sie verweisen aber auch auf andere mögliche Lösungswege.
Nicht nur optische und akustische Alarmierungseinrichtungen sind an dieser Stelle zu überprüfen, sondern auch diverse Peripheriegeräte. Damit gemeint sind unter anderem das Schlüsseldepot (damit die Feuerwehr in das Gebäude gelangen kann), das Anzeigentableau samt seiner Bedienfelder und das Informationszentrum für die Feuerwehr.
In weiterer Folge fordert die Wartung von Brandmeldeanlagen nach VDE 0833 die Anschauung sämtlicher Übertragungseinrichtungen für die Störungsweiterleitung sowie des Fernalarm-Hauptmelders zur Feuerwehr. Steuereinrichtungen wie Lösch- und Feststellanlagen, Aufzüge und Lüftungen prüft Ihr Servicetechniker ebenfalls einmal jährlich.
Sichtprüfung und Begehung: Brandmeldeanlagen vor Ort inspizieren
Bei einem Wartungstermin vor Ort sind es in erster Linie die Räumlichkeiten selbst, denen die Aufmerksamkeit gilt. Im Laufe der Zeit kann es beispielsweise zu einer veränderten Raumnutzung gekommen sein; oder die Position Ihrer Rauch- und Feuermelder entspricht nicht mehr den allgemeinen Richtlinien. Womöglich sind nun weniger Rauchmelder in Ihre Brandmeldeanlage vorhanden, als vorhanden sein sollten. Unerlässlich ist daher auch das Überprüfen der Rauch- und Feuermelder bezüglich des Freiseins von Hindernissen, die Einhaltung der vorgegebenen Mindestabstände, die ordnungsgemäße Montage der Melder sowie die Überprüfung auf etwaige mechanische Beschädigungen.
Wartung von Brandmeldeanlagen nach VDE 0833 – aber nicht von jedermann
Aufgrund der Vielzahl an Maßnahmen, die eine fundierte Kenntnis über den Aufbau und die Funktionsweise der Brandschutztechnik erfordern, dürfen nur qualifizierte Unternehmen Brandmeldesysteme nach EN 54 planen, installieren und instand halten; also auch warten und prüfen (siehe hierzu DIN 14675). Dadurch ist nicht nur die Funktionsweise und die Montage nach Vorschrift gewährleistet – die Dokumentation der Prüfmaßnahmen durch den zertifizierten Fachmann sorgt von Anfang an für eine rechtssichere Abwicklung und kann im Schadensfall die versicherungsseitigen Prozesse beschleunigen. Heinrich Brandmeldetechnik unterstützt Sie gerne bei der Wartung Ihrer Brandmeldeanlage im Großraum Regensburg.