Arbeitsschutz und betrieblicher Brandschutz

Rauch-im-Buero - Arbeitsschutz und betrieblicher Brandschutz

« Zusammenhang und Definitionen »

Die Themen Arbeits- und Brandschutz sind äußerst relevant, da sie die Sicherheit in Betrieben gewährleisten. Der Schutz der Mitarbeiter muss vor allem in Brandfällen gegeben sein. Hierfür sollten lebensrettende Maßnahmen wie etwa die Installation einer Brandmeldeanlage getroffen werden. Um Gefahren weitestgehend vermeiden zu können, müssen die Sicherheitsanforderungen an die einzelnen Betriebe angepasst werden.

Wie wichtig ist der Arbeitsschutz für den betrieblichen Brandschutz?

Für den Arbeitsschutz ist der Brandschutz von großer Bedeutung. Sie greifen ineinander und sorgen für ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld. Um das Arbeitsumfeld umfangreich absichern zu können, müssen wichtige Vorkehrungen zur Gefahrenvermeidung getroffen werden. Die gründliche Einhaltung aller notwendigen Maßnahmen ist vor allem in Betrieben unerlässlich und sollte daher regelmäßig kontrolliert und an die betrieblichen Bedingungen angepasst werden. Die Festlegung der notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren sowie die Installation einer BMA obliegt dem Arbeitgeber.

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Ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz und den betrieblichen Brandschutz verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für einen ausreichenden Arbeitsschutz sowie für den Brandschutz zu sorgen. Dies beinhaltet nicht nur die Planung sowie die Installation, sondern auch die regelmäßige Wartung und Kontrolle der brandschutztechnischen Anlagen. Um die Sicherheit im Brandfall nicht zu beeinträchtigen, wird eine sorgfältige Vorgehensweise dringend empfohlen. Des Weiteren sollte eine Brandschutzordnung erstellt werden. Diese Maßnahme ist zwar nicht zwingend notwendig, sie leistet jedoch einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Schließlich können genaue Verhaltensweisen und Vorkehrungen für einen möglichen Notfall festgelegt werden. Bei den Entscheidungen des Arbeitgebers hat auch der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Dies betrifft vor allem firmeninterne Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes sowie sämtliche Vorgaben zur Vermeidung von Arbeitsunfällen.

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Welche Regelungen gibt es für den Arbeitsschutz und den Brandschutz?

Damit die Vorgaben bezüglich des betrieblichen Brandschutzes sowie des Arbeitsschutzes eingehalten werden können, muss der Arbeitgeber folgende Aufgaben übernehmen:

Richtlinien für den Brandschutz

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • Maßnahmen zur Brandfallverhütung beschließen
  • Bauliche Vorkehrungen zur Vermeidung von Schäden treffen
  • Rettungs- und Fluchtwege definieren und deren Barrierefreiheit überprüfen
  • Vorkehrungen für einen möglichen Feuerwehreinsatz treffen

Die Errichtung einer Brandmeldeanlage sorgt für einen flächendeckenden Schutz vor Bränden. Die verlässlichen Gerätschaften schlagen bereits bei aufkeimenden Bränden Alarm und sorgen für eine rasche Eindämmung. Eine zusätzliche Feuerwehraufschaltung verbindet die Anlage direkt mit der Feuerwehrleitstelle. Dies spart vor allem im Ernstfall sehr viel Zeit ein. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit, dass es zu unkontrollierbaren Bränden kommt, um ein Vielfaches minimiert.

Richtlinien für den Arbeitsschutz

  • Ursachen für mögliche Gefahren erkennen und Gegenmaßnahmen setzen
  • Gesundheitsrisiken innerhalb des Betriebes vermeiden
  • Faire und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen
  • Arbeitsschutzmaßnahmen treffen und das notwendige Equipment zur Verfügung stellen
  • Regelmäßige Kontrolle, ob die Arbeitssicherheit im Betrieb eingehalten wird

Experten planen Brandschutzmaßnahmen

Normen und Vorschriften für den betrieblichen Brandschutz und den Arbeitsschutz

Die erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des betrieblichen Brandschutzes wurden in der DGUV 205-001 festgelegt. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Vorkehrungen zur Vermeidung von Bränden getroffen werden müssen. Wird eine Brandschutzordnung für den Betrieb erstellt, muss die DIN 14096 eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf im Brandfall zu gewährleisten. Die Arbeitssicherheit wird durch die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG geregelt. Die Richtlinie definiert unterschiedliche Möglichkeiten, welche zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beitragen können. Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gelten hierbei als wichtige Richtlinien.

Was besagt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt Vorschriften für die Verbesserung der Sicherheit während der Arbeitszeit fest. Zudem werden Maßnahmen zum Erhalt des Gesundheitsschutzes darin verankert. Ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzgesetztes ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese gibt an, mit welchen Gefahren in einem Betrieb zu rechnen sind. Um diese zu vermeiden, müssen Schutzvorkehrungen durch den Arbeitgeber getroffen werden. Als mögliche Gefahr gilt auch die psychische Belastung, welche im Arbeitsalltag auftreten kann. Auch hierzu wurden Präventionsmaßnahmen ausgearbeitet, welche im Arbeitsschutzgesetz verankert sind.

Arbeitsschutzgesetz-Symbolbild - Arbeitsschutz und betrieblicher Brandschutz
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Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung ist auch unter der Bezeichnung ArbStättV bekannt. In dieser werden die Mindestanforderungen an die betriebliche Sicherheit sowie an die Gesundheitsvorschriften festgelegt. Das Arbeitsstättengesetz gilt auch auf Baustellen. In Betrieben mit einer hohen Brandgefahr ist die Installation von Brandmeldern sowie die Bereitstellung von Feuerlöschern daher erforderlich. Um im Brandfall rasch agieren zu können, müssen die notwendigen Gerätschaften zur Eindämmung eines aufkeimenden Brandes vorhanden sein. Mithilfe der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird die Arbeitssicherheit stetig verbessert.

Handfeuermelder (PAM) IP66

Heinrich Brandmeldetechnik klärt über die Relevanz des betrieblichen Brandschutzes sowie des Arbeitsschutzes auf

Die Anforderungen an den Brand- und Arbeitsschutz müssen in jedem Unternehmen eingehalten werden. Sowohl das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sollten beachtet werden, um einen sicheren Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter schaffen zu können. Zudem ist es erforderlich, die gesetzlich vorgeschriebenen Normen einzuhalten. Diese sind für die Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit in betrieblichen Einrichtungen unerlässlich. Heinrich Brandmeldetechnik berät Sie zu den unterschiedlichen Möglichkeiten und ist zudem ein kompetenter Partner bei der Planung einer flächendeckenden BMA. Wir sind in ganz Bayern unterwegs, ob Brandmeldetechnik-Wartung in Amberg oder Brandschutz in Hof. Mit unserer Unterstützung wird sowohl der Arbeitsschutz als auch der betriebliche Brandschutz dauerhaft gewährleistet.


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