Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675

Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675

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Wichtiger Bestandteil eines vollumfänglichen und normgerechten betrieblichen Brandschutzes sind ausgearbeitete Brandmelde- und Alarmierungskonzepte. Bei der Ausarbeitung dieser Konzepte sind zahlreiche Verordnungen, Zuständigkeiten und Richtlinien zu beachten. Die wichtigsten Reglungen, die bei der Erstellung des Brandmeldekonzepts oder Alarmierungskonzepts zu beachten sind, finden sich in der DIN 14675 und der DIN VDE 0833-2. Wir stellen Ihnen diese Normen genauer vor, klären aber zunächst die Frage, wer zur Erstellung eines Brandmelde- und Alarmierungskonzept berechtigt ist und Sie bei dieser Herausforderung unterstützt.

Was Sie zum Brandmelde- und Alarmierungskonzept wissen müssen

1. Nicht jeder darf eine Brandmeldeanlage planen oder ein Brandmeldekonzept erstellen

Dieses Privileg obliegt einzig und allein zertifizierten Fachfirmen für Brandmeldetechnik, was explizit vom Deutschen Institut für Normung vorgegeben ist. Zur Planung der Brandmeldeanlage gehört auch die Erstellung der Alarmierungskonzepte: Die Vorgaben, wie die Anlagen ausgestaltet sein müssen, sind in derselben Norm zu finden. Doch die Verantwortlichkeit, dass ein solches Dokument überhaupt normgemäß geplant und erstellt wird, die obliegt Ihnen als Auftraggeber selbst. Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675 liegen Ihrer gesamten Brandschutztechnik zugrunde. Beides sind zwingende Elemente bei der Planung von Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall.

Brandschutz Plan - Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675
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2. Eine Einsichtnahme in das Dokument, das die Planung vom Brandmeldekonzept beschreibt, ist zu gewähren

Und zwar noch vor dem Beginn der ersten Montagearbeiten. Jeder an der Planung Beteiligte hat das Dokument einzusehen und zu unterschreiben, ehe es an die Installation der Meldetechnik geht. Dazu gehören auf jeden Fall der Errichter, Sie als Auftraggeber, Fachplaner und die Brandschutz-Dienststelle. Im Alarmierungskonzept bzw. Brandmeldekonzept werden unter anderem folgende Informationen festgehalten:

  • Ort und Datum des Planungsgesprächs
  • der Termin der geplanten Fertigstellung der Anlage
  • die Kontaktdaten aller Beteiligten
  • der Grund für die Notwendigkeit der BMA sowie die zu erfüllenden Regelwerke (etwa die DIN VDE 0833-2)
  • der Schutzumfang im Sinne der DIN 14675 sowie ein eventueller erweiterter Schutzumfang
  • besondere Umweltbedingungen
  • die Art der Brandmelder sowie deren angedachte räumliche Lage
  • Grund und Art der Alarmierung sowie der Ablauf einer externen Alarmierung
  • vorhandene Feuerwehr-Unterlagen (Laufkarten, Abwasserpläne etc.)
  • der Zugang zum Gebäude und die Lage des Feuerwehr-Informationszentrums (FIZ) sowie der Brandmeldezentrale (BMZ)
  • vorgesehene Brandfallsteuerungen, gesteuert durch die BMA
  • diverse Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen
  • die ausdrückliche Bestätigung der Einsicht und Kenntnisnahme durch Unterschrift aller an der Planung Beteiligten

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3. Das Brandmeldekonzept ist aktuell zu halten

Halten Sie das Konzept zu Ihrer Brandmeldeanlage daher unbedingt bei allen Wartungs- und Inspektionsterminen parat und arbeiten Sie aufmerksam mit. Im schlimmsten Fall könnte Ihre Versicherung Sie im Stich lassen, falls Ihre installierten Gefahrenmeldeanlagen für Brand nicht Ihrem Alarmierungskonzept nach DIN 14675 entsprechen.

4. Sie kommen ohne zertifiziertes Fachpersonal nicht aus

Das Dokumentieren eines Plans für Ihre Brandschutztechnik ist die eine Sache. Doch wesentlich aufwendiger gestalten sich die planerischen Überlegungen an sich: Neben rechtlichen Bestimmungen müssen bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden. Raumaufteilung, Gebäudegröße und Bauweise spielen für die Ausgestaltung der gesamten Anlage eine entscheidende Rolle und fordern themenübergreifende Fachkenntnis, insbesondere aus den Bereichen des Bauwesens, der Elektronik im Allgemeinen, der Brandschutztechnik im Speziellen und dem Feuerwesen.

Genau darauf ist das Leistungsangebot von Heinrich Brandmeldetechnik ausgerichtet. Es umfasst sämtliche Projektschritte: von der Planung der Brandmeldekonzepte über die Dokumentation, die Auswahl geeigneter Brandmeldezentralen, ihre Installation und Inbetriebnahme sowie die wiederkehrenden Wartungsarbeiten an Ihrer BMA, was den betrieblichen Brandschutz für Sie erheblich vereinfacht.

5. Der Unterschied zwischen Brandmelde- und Alarmierungskonzept

Ein einzelnes Dokument kann grundsätzlich als Muster und für beide Dokumente als Sammelblatt herangezogen werden. Das Abarbeiten in Form einer Checkliste macht die Dokumentation effizient und erlaubt große Zeitersparnis, liefert allerdings nur vergleichsweise wenig, wenn nicht gar unzureichende Informationen. Eine Trennung von Alarmierungskonzept und Brandmeldekonzept nach DIN 14675 gibt einen besseren Überblick und verdeutlicht, dass es sich um zwei verschiedene Konzepte für den präventiven Brandschutz handelt. Außerdem erlaubt es das detailliertere Eingehen auf Ihre persönlichen und betrieblichen Bedürfnisse.

Aus einem Alarmierungskonzept nach DIN 14675 geht hervor, ob Ihr Betrieb eine betriebsinterne Feuerwehr und damit eine entsprechende Leitstelle hat, auf die Ihre Meldetechnik aufgeschaltet ist. Alternativ gibt es externe Feuerwehrleitstellen, die anderen Bedingungen hinsichtlich Installation und Kommunikation unterliegen. Das Brandmeldekonzept nach DIN 14675 hingegen beschreibt, welche Arten von Brand- und Rauchmeldern Sie intern einsetzen, wo diese angebracht und wie sie mit Ihren Gefahrenmeldeanlagen für Brand vernetzt werden (sollen).

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6. Sowohl Alarmierungskonzept als auch Brandmeldekonzept sind ein Muss

Als Unternehmensinhaber haften Sie vollumfänglich für jeden Brandschaden und daraus resultierende Folgen, sobald Ihnen das kleinste bisschen Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Es empfiehlt sich daher unbedingt auf zertifizierte Fachbetriebe zu setzen. Denn die Planung des Brandmeldekonzepts und der Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall unterliegen strengen Bestimmungen. Deren Kombination und Umsetzungsmöglichkeiten sind oft nur geschultem Personal bekannt. Damit sowohl Ihr Brandschutzkonzept nach DIN 14675 als auch Ihr Alarmierungskonzept all diese Bestimmungen für einen normgemäßen Brandschutz erfüllen und Sie rechtlich abgesichert sind, ist ein Erstgespräch mit Heinrich Brandmeldetechnik der Schritt in die richtige Richtung.

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7. DIN VDE 0833-2 vs. 14675: Wann gilt was?

Ein Brandmeldekonzept nach DIN 14675 ist insbesondere dann zu erstellen, wenn eine BMA aufgrund baurechtlicher Vorschriften gefordert ist und zur Feuerwehr aufgeschaltet werden soll. In der Regel ist dies der Fall, wenn es sich bei Ihrem Objekt um einen Sonderbau mit über 1600 m2 Fläche handelt. Diese Normen, Richtlinien und dazugehörige Verordnungen müssen dem Fachmann von Beginn an bekannt sein, denn mit jeder Phase, die bei der Planung des Brandmeldekonzepts abgeschlossen wird, wird es aufwendiger, schwieriger und kostenintensiver, eine davor erledigte Aufgabe zu korrigieren.

Mit dem Leistungsangebot von Heinrich Brandmeldetechnik genießen Sie einen umfangreichen Brandschutz, der sämtliche rechtliche Parameter sowie bauliche und technische Gegebenheiten berücksichtigt. Lassen Sie sich die Arbeit abnehmen und legen Sie Ihr Alarmierungskonzept nach DIN 14675 in die Hände Ihres Servicepartners.

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