Von präventiven Maßnahmen über die Rehabilitation nach Arbeitsunfällen bis hin zu detaillierten Richtlinien für Brandmeldeanlagen – die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) sind im Arbeitsschutz für viele Bereiche relevant. Welche Rolle die DGUV-Vorschriften und Informationen im Bereich Brandschutz spielen und warum die Vorschriften des Spitzenverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger verbindlich gelten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Rolle und Aufgaben der DGUV
Die Abkürzung DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Dabei handelt es sich um den Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger in Deutschland. Der Verband beschäftigt sich mit sämtlichen Versicherungsbereichen, um ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld in deutschen Betrieben zu schaffen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört es unter anderem zu den Aufgaben des Spitzenverbandes, unterschiedlichste Maßnahmen und Richtlinien zu entwickeln, die:
- die Prävention gegenüber arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erhöhen
- die Rehabilitation und Wiedereingliederung nach Arbeitsunfällen oder im Fall von Berufskrankheiten regeln
Um die zentrale Rolle in den Bereichen Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Deutschland zu erfüllen, agiert die DGUV als koordinierende, beratende und auch regulierende Instanz. Um den letztgenannten Aufgabenbereich zu erfüllen, definiert der Spitzenverband Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und gibt Empfehlungen für sichere sowie gesunde Arbeitsbedingungen heraus. Selbstverständlich ist auch der betriebliche Brandschutz Gegenstand der Regelsetzung der DGUV, denn der Schutz vor Bränden ist in vielen Branchen von zentraler Bedeutung.
Müssen die Vorschriften der DGUV zwingend eingehalten werden?
Die DGUV-Vorschriften – genauer gesagt die Unfallverhütungsvorschriften – sind rechtskräftig. Aus diesem Grund sind sie natürlich von besonderer Relevanz für den Brandschutz in Betrieben. Der rechtlich bindende Anspruch resultiert aus § 15 des Sozialgesetzbuchs (SGB) VII, der den Unfallversicherungsträgern die Befugnis erteilt und diese dazu auffordert, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Arbeitgeber sind daher gesetzlich verpflichtet, die UVV umzusetzen und entsprechende Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben zu ergreifen. Nichtbeachtung oder Verstöße gegen die UVV können zu Sanktionen (z.B. Bußgeldern) und im Falle eines Arbeitsunfalls zur Schadenshaftung führen.
DGUV-Informationen als wichtige Hilfestellung im betrieblichen Brandschutz
Für den Bereich Brandschutzmaßnahmen werden durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. zudem Informationsrichtlinien zur Verfügung gestellt, die Unternehmern und Entscheidungsträgern einen Überblick über geltende Regeln und Gesetze bieten. Für die Optimierung und Planung des betrieblichen Brandschutzes sind diese Informationen eine wertvolle Ressource. Der betriebliche Brandschutz – insbesondere der Bereich anlagentechnische Brandmeldetechnik – unterliegt in der Praxis zahlreichen unterschiedlichen Regeln, Vorschriften und Gesetzen.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), den einschlägigen Normen DIN 14095 oder DIN 14675 können auch die Feuerwehrgesetze der jeweiligen Bundesländer sowie deren Landesbauordnungen den betrieblichen Brandschutz im Einzelfall betreffen. Um trotz der zahlreichen Regelungen zu einem ersten Überblick zu gelangen, können die Informationen des Verbandes „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ als Hilfestellung dienen, um Brandschutzmaßnahmen in Unternehmen umzusetzen. Die Richtlinien präzisieren die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und geben Auskunft über wichtige Maßnahmen zur Unfallverhütung. Eine Beratung durch eine zertifizierte Fachfirma ersetzten die DGUV-Informationen in den meisten Fällen allerdings nicht.
Einige Publikationen der DGUV, die Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, sind folgende Schriften:
- Information 205-001 – „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“
- Information 205-003 – „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“
- Information 205-033 – „Alarmierung und Evakuierung“
- Information 205-040 – „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“
Zu beachten gilt, dass die Informations-Schriften selbst keine Anforderungen festlegen, sondern lediglich einen Überblick verschaffen; maßgeblich sind die Vorgaben der genannten Quellen.
Information 205-001 – „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“
Die DGUV Information 205-001 bietet einen grundlegenden Überblick über relevante Aspekte für den betrieblichen Brandschutz. Von typischen Brandursachen über Prinzipien des Löschens bis hin zu baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen bietet diese Informations-Schrift einen guten, leicht verständlichen Überblick für Unternehmer und Entscheidungsträger in Betrieben.
Information 205-003 – „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“
Die Information 205-003 beschäftigt sich mit der Bestellung sowie mit der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten. Diese übernehmen die Verantwortung für einen sicheren Evakuierungsablauf im Brandfall. Die Bestellung der Fachkräfte obliegt den Arbeitgebern. Mit dem Brandschutz beauftragte Mitarbeiter werden oftmals von Brandschutzhelfern unterstützt. Die Richtlinien für diese Personengruppe können der Information 205-023 entnommen werden. Die notwendige Anzahl an Sicherheitsbeauftragten ist in der Vorschrift 1 des Verbandes „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ zu finden.
Information 205-033 – „Alarmierung und Evakuierung“
Tritt der Ernstfall ein, muss das Gebäude im Falle eines Brandes rasch geräumt werden. Um dies so schnell wie möglich bewerkstelligen zu können, muss ein verlässlicher Evakuierungsplan zur Verfügung stehen. Hierbei sind die Informationen zu Alarmierungs- und Evakuierungsrichtlinien äußerst hilfreich.
Betrieblicher Brandschutz und dessen wiederkehrende Prüffristen
Um Brandschutzeinrichtungen dauerhaft funktionsfähig zu halten, ist ihre regelmäßige Prüfung und Wartung laut verschiedenen Gesetzen und Vorschriften erforderlich. Der Festlegung der Prüffristen gehen die Gefahrenbeurteilung sowie die Maßnahmensetzung für die Instandhaltung der brandschutztechnischen Vorrichtungen voraus. Die DGUV-Information 205-040 bietet einen Überblick über wiederkehrende Prüffristen, Prüfinhalte und den Prüfumfang von Löschanlagen, Brandvermeidungsanlagen, Brandbekämpfungseinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen sowie Branderkennungs- und Alarmierungsanlagen.
Beispiel Instandhaltung und Wartung der Branderkennungs- und Alarmierungsanlagen nach DGUV-Information 205-040
Die DGUV-Informations-Schriften können lediglich einen Überblick verschaffen, da Planung, Installation und Wartung von Brandmeldetechnik durch sehr viele unterschiedliche Vorschriften und Normen geregelt werden. Allein in Bezug auf die Inspektion und Wartung der Brandmeldeanlage sind dies die DIN VDE 0833-1, die DIN 14675-1, die Richtlinie 2095 des Verbands der Sachversicherer bzw. Verband der Schadenversicherer e.V. (VdS 2095) sowie die Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO) der Arbeitsgemeinschaft-Bau (ARGEBAU) bzw. deren konkrete Umsetzungen in den jeweiligen Bundesländern. Die Information 205-040 ermöglicht es, mittels einfacher und klar strukturierter Tabellen schnell und mit vergleichsweise geringem Aufwand einen Überblick zu gewinnen. Allerdings ist speziell für Wartungen im Bereich der Brandmeldetechnik und der Brandmeldeanlage die Zusammenarbeit mit einer zertifizierten Fachfirma vorgeschrieben.
Heinrich Brandmeldetechnik – Ihr Partner für Beratung, Planung und Installation von Brandmeldetechnik
Heinrich Brandmeldetechnik ist gerne für Sie da, um Sie bei allen Fragen rund um den betrieblichen Brandschutz zu beraten. Natürlich ist das Team Heinrich auch gerne Ihr Partner, um als zertifizierter Fachbetrieb die wiederkehrenden Inspektionen sowie Wartungen der brandmeldetechnischen Anlagen in Ihrem Betrieb verlässlich durchzuführen. Schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Bildquellen
Beitragsbild (Mann stolpert über Kabel): © New Africa – stock.adobe.com
DGUV Logo: DGUV – http://www.dguv.de/medien/inhalt/zahlen/documents/schueler/dguvstatistiken2012d.pdf https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=6280901