Die Brandlastberechnung nach DIN 18230 ist unerlässlich, um das Brandrisiko zu bewerten, Schutzmaßnahmen zu planen und umzusetzen sowie die Sicherheit von Menschen und Sachwerten zu gewährleisten. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des ganzheitlichen Brandschutzmanagements und von essenzieller Bedeutung für das Brandschutzkonzept. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Normen und Vorgaben sowie das Berechnungsverfahren genauer vor.
Was bedeutet Brandlast?
Die Brandlast ist eine Kennzahl, die in der Brandschutztechnik verwendet wird, um die potenzielle Menge an brennbaren Materialien oder Substanzen in einem Gebäude oder in einer bestimmten Umgebung zu beschreiben. Sie gibt an, wie viel Energie bei einer möglichen Brandentwicklung freigesetzt werden kann. Die Brandlast umfasst alle brennbaren Materialien wie Holz, Textilien, Kunststoffe, Chemikalien oder andere brennbare Substanzen. Bei der Berechnung der Brandlast muss die Feuerwiderstandsdauer der einzelnen Bauteile innerhalb eines Gebäudes bedacht werden. Hierbei spielt deren Wärmepotenzial eine entscheidende Rolle. Die einzelnen Fluchtbereiche dürfen lediglich eine geringe Brandlast aufweisen, um im Notfall eine sichere Gebäudeevakuierung gewährleisten zu können. Die Einheit, in der die Kennzahl angegeben wird, ist in der Regel Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) oder auch Megajoule pro Quadratmeter (MJ/m²).
Weshalb muss eine Brandlastberechnung durchgeführt werden?
Die Berechnung der Brandlast ist wichtig, da sie genaue Auskunft über die Brennbarkeit der einzelnen Bauteile sowie über deren Wärmeabgabe während eines Brandes gibt. Dies ist wichtig, um die Sicherheit im Brandfall dauerhaft gewährleisten zu können. Mithilfe der Berechnungen wird auch die Brandwiderstandsdauer von Bauteilen ermittelt. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Brandlasten im Inneren eines Gebäudes entstehen und welchen Wärmeeinwirkungen die Tragkonstruktion im Brandfall ausgesetzt ist. Die Berechnung dient also dazu, das Brandrisiko zu bewerten, um auf dieser Grundlage Schutzmaßnahmen und die Brandmeldeanlage zu planen und umzusetzen. Deswegen ist sie ein wesentlicher Bestandteil des ganzheitlichen Brandschutzmanagements.
Wie werden Brandlastberechnungen durchgeführt?
Der flächendeckenden Brandlastberechnung eines Gebäudes geht stets eine gründliche Gebäudeanalyse voraus. Hierbei müssen zunächst die Brandlasten der einzelnen Brandabschnitte bestimmt und anschließend addiert werden. Dabei werden alle brennbaren Stoffe miteinbezogen, von Lagerungsmaterialien über Einrichtungsgegenstände bis hin zu Maschinen. Die Menge jedes brennbaren Materials wird ermittelt, normalerweise in Kilogramm oder Tonnen. Dies kann durch Bestandsaufnahmen, Dokumentationen oder Messungen erfolgen. Anschließend werden die brennbaren Materialien in Brandklassen eingeteilt, um ihre Brandeigenschaften zu charakterisieren. Die genaue Klassifizierung kann je nach Bundesland variieren, aber typische Klassen umfassen leicht entzündliche, normal entzündbare und schwer entzündbare Materialien. Nachdem der Energiegehalt pro Kilogramm für die verschiedenen Materialien ermittelt wurde – dies erfolgt normalerweise anhand von Tabellen oder Datenbanken – wird die Gesamtbrandlast berechnet.
Nach welchen Normen und Vorschriften werden Brandlastberechnungen durchgeführt?
Maßgeblich für die Brandlastberechnung sind die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnungen. Vorgaben für die Durchführung der Berechnung finden sich in der DIN 18230. Für Industriegebäude muss die Brandlast der unterschiedlichen Stoffe, Produkte und Güter allerdings gesondert begutachtet werden. Diese spezielle Gebäudeart weist schließlich oft eine deutlich höhere Brandgefahr als ein Bürogebäude auf. Hier gelten deswegen ergänzende Bestimmungen laut Muster-Industriebaurichtlinie (M-IndBauRL). Allerdings ist die Brandlastberechnung nach M-IndBauRL in weiten Teilen identisch zu dem Rechenverfahren, das die DIN 18 230-1 vorgibt.
Was besagt die Industriebaurichtlinie?
Die Muster-Industriebaurichtlinie legt die Vorgaben für den Brandschutz in Industriegebäuden fest. Es handelt sich hierbei um die Mindestanforderungen an die brandschutztechnischen Maßnahmen im Industriebau. Um einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können, müssen die Richtlinien eingehalten werden. Folgende Normen können der Industriebaurichtlinie entnommen werden:
- Feuerwiderstand der einzelnen Bauteile
- maximale Größe eines Brandabschnitts
- Länge der Rettungswege
Brandlastberechnung nach Abschnitt 6 M-IndBauRL
Dem Abschnitt 6 M-IndBauRL liegen Tabelleneinträge zugrunde. Anhand der Tabelle wird ermittelt, welche maximale Größe die einzelnen Brandabschnitte aufweisen dürfen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude.
Brandlastberechnung nach Abschnitt 7 M-IndBauRL
Die Ermittlung der äquivalenten Branddauer steht in Abschnitt 7 im Vordergrund. Hierzu wird das Berechnungsverfahren nach DIN 18230-1 angewendet. Die Berechnung dieses Wertes ist wichtig, um die Feuerwiderstandsdauer des gesamten Gebäudetragwerks feststellen zu können. Zudem müssen sämtliche brennbaren Stoffe, welche sich innerhalb eines Brandabschnittes befinden, ermittelt werden. Die Berechnungen sind vor allem für die Erstellung eines Brandschutzkonzepts in einem Industriegebäude unerlässlich.
Brandlastberechnung und betrieblicher Brandschutz
Das Thema betrieblicher Brandschutz umfasst eine Reihe von Vorschriften und Normen, welche zur Wahrung der Sicherheit im Brandfall eingehalten werden müssen. Dabei spielen auch Brandlastberechnungen eine entscheidende Rolle. In Produktions- und Lagerräumen besteht häufig eine erhöhte Brandgefahr, welche durch detaillierte Berechnungen bereits im Vorfeld erkannt und eingedämmt werden kann.
Müssen die Berechnungen bei Umbauten erneut durchgeführt werden?
Nach Um- oder Zubauten müssen erneut Brandlastberechnungen durchgeführt werden. Die Brandlasten verändern sich auch bei Nutzungsänderungen. Aufgrund dessen müssen sämtliche Neuerungen erfasst und das bereits bestehende Brandschutzkonzept aktualisiert werden. Die Neuberechnung ist zudem notwendig, um die Betriebserlaubnis behalten zu können. Handelt es sich jedoch um einen Betrieb, welcher wechselnde Produkte herstellt oder lagert, so ist es ratsam, eine Berechnung nach Abschnitt 6 durchzuführen.
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