Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen

Feuerwehrauto-Einsatz

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Bei der Planung, der Installation, dem Betrieb und nicht zuletzt bei der Wartung einer Brandmeldeanlage (BMA) sind eine Vielzahl von Regelungen zu beachten, die sich mitunter auf regionaler (bspw. auf Landes- oder kommunaler) Ebene in wesentlichen Punkten unterscheiden können. Auch gibt es technische Sachverhalte, die in der Vergangenheit nicht eindeutig geregelt waren. Dies betrifft etwa die sogenannte Aufschaltung einer BMA, genauer gesagt die technische Umsetzung der Aufschaltung. Deswegen sind die kommunalen Brandschutzdienststellen bzw. Feuerwehren dazu übergegangen, sogenannte „Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen“ (TAB) zu erstellen. Wir erklären Ihnen, wann die TABs für Betreiber und Errichter von BMAs im Sinn einer bauordnungsrechtlichen Vorschrift verbindlich wirksam werden und was die „Technischen Aufschaltbedingungen“ beinhalten.

Warum gibt es die „Technischen Aufschaltbedingungen“?

In der Praxis ist die Aufschaltung von vielen und mitunter sehr komplexen technischen Details abhängig. Zusätzlich sind rechtliche und organisatorische Sachverhalte in diesem Kontext relevant. Da die Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene – insbesondere das Baurecht – lediglich Vorgaben macht, dass eine Anlage über eine Aufschaltung verfügen muss, ohne dabei Angaben zu machen, wie die Alarmübertragung technisch beschaffen und ausgeführt sein muss, sind die regionalen Feuerwehrleitstellen dazu übergegangen, detaillierte Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen zu erarbeiten.

Notleitstelle
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Was ist eine Aufschaltung und wie ist sie technisch aufgebaut? Ein kurzer Überblick

Unter einer Aufschaltung ist die technische Verbindung von Brandmeldeanlagen mit der Leitstelle einer Feuerwehr zu verstehen. Sie wird mithilfe einer Alarmübertragungsanlage (AÜA) ermöglicht und übermittelt den Status bzw. Zustand der Meldeanlage an Alarmempfangsstellen. Die AÜA besteht nach VdS-Richtlinien (etwa VdS 2471) aus:

  • der Übertragungseinrichtung (ÜE)
  • dem Übertragungsweg bzw. -netzen
  • der Alarmempfangseinrichtung (AE)

Eine Übertragungseinrichtung (ÜE) bei Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung ist eine wesentliche Komponente, die dafür sorgt, dass Alarmsignale und andere relevante Informationen zuverlässig von der BMA an eine externe Leitstelle, wie eine Feuerwehrleitstelle oder eine Notruf- und Serviceleitstelle, übermittelt werden. Die ÜE stellt die Verbindung zwischen der internen Alarm-Infrastruktur eines Gebäudes und der externen Notfallreaktionsstruktur sicher. Die Übertragungseinrichtung empfängt die Alarmsignale und Statusmeldungen von der Brandmeldezentrale (BMZ) oder direkt von den Meldern, analysiert diese Signale, wandelt sie in ein geeignetes Übertragungsformat um und bereitet sie für die Weiterleitung vor. Anschließend sendet die ÜE die aufbereiteten Signale über definierte Übertragungswege zur Leitstelle. Dabei überwacht die ÜE kontinuierlich die Übertragungswege und sendet Rückmeldungen oder Störungsmeldungen an die BMZ, falls Probleme erkannt werden.

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Technisch wird die Übertragungseinrichtung durch verschiedene Hardware- und Software-Komponenten realisiert. Dazu gehören ein Empfänger-Modul, das die Signale von der BMZ empfängt, ein Signalverarbeitungsmodul, das die Signale in ein übertragungsfähiges Format umwandelt und Kommunikationsschnittstellen, die Verbindungen zu verschiedenen Übertragungswegen wie Ethernet, GSM-Modul oder PSTN-Modem bereitstellen. Die Software-Komponenten umfassen Protokoll-Software zur Implementierung der Datenübertragungsprotokolle, Verschlüsselungssoftware zur Sicherung der Übertragung durch Datenverschlüsselung und Überwachungssoftware zur Überwachung des Zustands der Übertragungswege und der Funktionalität der ÜE. Die Übertragungswege selbst umfassen typischerweise einen primären Übertragungsweg, oft ein IP-basierter Anschluss, DSL oder eine dedizierte Telefonleitung, sowie einen sekundären Übertragungsweg, meist GSM/GPRS oder eine alternative Telefonleitung, um Redundanz sicherzustellen. Sicherheits- und Redundanzmaßnahmen sind ebenfalls entscheidend, einschließlich einer eigenen Notstromversorgung durch Batterien oder durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), um die Funktionsfähigkeit der ÜE auch bei Stromausfall sicherzustellen, sowie redundanten Kommunikationsmodulen, die mehrere Kommunikationswege bereitstellen, um die Datenübertragung auch bei Ausfall eines Moduls zu gewährleisten.

Techniker ueberprueft Signalwege

Was sind „Technische Aufschaltbedingungen“ und gelten sie verbindlich?

Die TABs, die von den Feuerwehren auf kommunaler oder landkreisbezogener Ebene herausgegeben werden, enthalten wichtige Vorgaben zur Anbindung von Brandmeldeanlagen an die Feuerwehrleitstellen. Diese umfassen nicht nur Formalitäten zur Antragstellung und Angaben zu Ansprechpartnern, sondern auch detaillierte technische Spezifikationen zu Übertragungswegen, Systemaufbau und Anbindung von ergänzenden Sicherheitssystemen wie Löschanlagen oder Räumungsalarmierungen. Obwohl die TABs keine technische Baubestimmung und keine weitergehende Bauvorschrift sind, die sich aus der Musterbauordnung ableiten oder wie eine Sonderbauvorschrift erlassen wurden, können die Aufschaltbedingungen dennoch eine hohe praktische Relevanz für Betreiber und Errichter einer BMA erlangen. Ihre Einhaltung wird oft zur Bedingung in der Baugenehmigung gemacht, wodurch sie eine rechtliche Verbindlichkeit erlangen. In der Praxis bedeutet dies, dass die technischen Aufschaltbedingungen also den Gesetzen, Normen und allgemeinen Vorschriften, welche die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Brandmeldeanlagen sicherstellen, folgen, diese aber durch weiterreichende Forderungen ergänzen können.

Zu den wichtigen Regelwerken, deren Einhaltung auch in der Regel durch die jeweiligen TAB gefordert wird, gehören unter anderem:

  • DIN 14095: Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
  • DIN 14623: Orientierungsschilder für automatische Brandmelder
  • DIN 14661: Feuerwehrbedienfeld (FBF) für Brandmeldeanlagen
  • DIN 14662: Feuerwehranzeigetableau (FAT) für Brandmeldeanlagen
  • DIN 14675-1 und 14675-2: Teil 1: Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb und Teil 2 Brandmeldeanlagen, Anforderungen an die Fachfirma
  • DIN 4066: Hinweisschilder für die Feuerwehr
  • DIN VDE 0833: Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
  • Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) bzw. deren Umsetzung in der jeweiligen Landesbauordnung
  • Die jeweilige Landesbauordnung

Mit dem FAT werden eine oder mehrere Alarmmeldungen, Störungen oder Abschaltungen angezeigt

Was beinhalten TABs?

Wie bereits erwähnt, werden die technischen Aufschaltbedingungen in der Regel für einzelne Kommunen und Landkreise erarbeitet. Eine einheitliche Vorgabe, wie man sie bspw. von der Musterbauordnung (MBO) der Bauministerkonferenz kennt, gibt es hinsichtlich der Aufschaltbedingungen also nicht. Aus diesem Grund können sich die sicherheitstechnischen Anforderungen, die in den Aufschaltbedingungen gefordert werden, mitunter wesentlich unterscheiden. Deswegen ist natürlich immer der Einzelfall zu prüfen bzw. zu berücksichtigen. Dennoch sind die TABs ähnlich aufgebaut und regeln sowohl organisatorische sowie technische als auch rechtliche/normative Sachverhalte.

Organisatorische und formale Sachverhalte und Zuständigkeiten

Zu den organisatorischen Sachverhalten gehören die Formalitäten der Antragstellung auf Aufschaltung und die Festlegung der Ansprechpartner. Bei der Antragstellung muss die genaue Beschreibung der Anlage, Kontaktdaten des Betreibers und technische Spezifikationen der Brandmeldeanlage angegeben werden, was eine korrekte Registrierung und spätere Kommunikation gewährleistet. Des Weiteren wird bestimmt, wer als Ansprechpartner für die Feuerwehr und andere Behörden fungiert, um eine effiziente Kommunikation im Alarmfall, während der Installation und bei der Wartung der Anlage sicherzustellen. Auch werden in vielen TABs genaue Vorgaben hinsichtlich der Abnahme der BMA vor Inbetriebnahme und auch zur wiederkehrenden Wartung gemacht. So wird in den Aufschaltbedingungen oft explizit gefordert, dass ein Wartungsvertrag für die BMA mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma geschlossen wird. Wichtig ist zudem, dass die Abnahme durch die jeweilige Brandschutzdienststelle weitere Abnahmen oder Überprüfungen, die durch andere Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften vorgeschrieben werden, nicht ersetzt.

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Übertragungswege

Spezifiziert werden zudem die Übertragungswege, der Systemaufbau und -betrieb der BMA, die Anbindung von Zusatzsystemen. Dies gilt ebenso für die Erstellung von Feuerwehrplänen und Brandschutzgrafiken. Auch hier gilt, dass in vielen technischen Aufschaltbedingungen die Vorgaben der oben erwähnten Gesetze, Normen und allgemeinen Vorschriften angeführt werden, aber mitunter auch ergänzt werden. Verallgemeinernd kann man aber festhalten, dass alle Vorschriften das Ziel haben, die Übertragungswege möglichst ausfallsicher zu realisieren. Um eine hohe Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit zu gewährleisten, fordern die TAB redundante Übertragungswege. Es müssen also ein oder mehrere sekundäre Übertragungswege vorhanden sein, um im Falle eines Ausfalls des Hauptweges die Übermittlung sicherzustellen.

Die Übertragungssysteme müssen zudem fähig sein, detaillierte Protokolle über alle übertragenen Signale und Alarme zu führen. Diese Protokolle sind wichtig für die Nachverfolgung von Ereignissen und für die Analyse nach einem Alarm. Ein kritischer Aspekt der Übertragungswege ist die Sicherstellung einer zuverlässigen Stromversorgung, die auch im Notfall gewährleistet sein muss. Die Brandmeldeanlage und die Übertragungseinrichtungen müssen über eine doppelte Stromversorgung verfügen, die bei einem Stromausfall sofort aktiviert wird. Diese Redundanz wird in der Regel durch Akkus bzw. aufladbare Batterien sichergestellt. Somit ist garantiert, dass BMAs im Falle eines Brandes und auch bei Stromausfällen zuverlässig Alarmmeldungen an die Feuerwehrleitstellen übermitteln können.

Brandmeldezentrale
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Technische Aufschaltbedingungen zusammengefasst:

Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen gewährleisten bei fachmännischer Umsetzung den effizienten Informationsaustausch mit den Leitstellen, auf die sie jeweils aufgeschaltet sind. Sowohl bei BMAs, deren Aufschaltung durch (Sonder-)Bauvorschriften gefordert wird, als auch bei Anlagen, die freiwillig an eine Leitstelle angebunden werden sollen, sind die technischen Aufschaltbedingungen der jeweiligen kommunalen Brandschutzdienststellen bzw. Feuerwehren zu beachten. Bei der Umsetzung dieser Aufschaltbedingungen ist in der Regel die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Errichter vorgeschrieben. Gerne unterstützt Sie das Team von Heinrich-Brandmeldetechnik bei dieser Herausforderung. Vereinbaren Sie unverbindlich und unkompliziert einen Termin für Ihre Beratung. Das Team Heinrich freut sich darauf, Sie kennenzulernen und zu unterstützen.


Bildquelle Beitragsbild (Feuerwehrauto im Einsatz): © m.mphoto – stock.adobe.com

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