« Die Gefahrenmeldeanlagen (GMA) für Brand, Einbruch und Überfall »
Die Anwendung von Normen ist vor allem im Brandschutz von besonderer Bedeutung. Vorgaben, wie die DIN VDE 0833, sorgen für den dauerhaften Erhalt der Sicherheit in einem Gebäude und regeln die einwandfreie Funktion der Brandmeldeanlage. Dies ist sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbeflächen von dringender Notwendigkeit. Die moderne Brandschutztechnik ist ein breit gefächertes Feld, welches gesetzlich kontrolliert werden muss. Die festgelegten und genormten Verordnungen sollten daher zum Schutz aller Nutzer unbedingt eingehalten werden.
Was besagt die DIN VDE 0833?
Die DIN VDE 0833 beinhaltet alle Normen und Informationen, welche die Planung, die Errichtung, das Erweitern sowie den Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall regelt. Die Brandmeldeanlage unterliegt zudem dem zweiten Teil der Verordnung. Vertiefende Informationen zu Überfall- und Einbruchanlagen sind dem dritten Teil des Dokuments zu entnehmen. Die Norm für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall gilt auch für bergbauliche Betriebe über Tage, jedoch nicht für bergbauliche Betriebe unter Tage.
Vier Teile der DIN VDE 0833
Teil 1 – DIN VDE 0833-1:
Der erste Teil der Vorschriften beschäftigt sich mit den allgemeinen Festlegungen der Gefahrenmeldeanlagen. Sie unterliegt der Unterkommission 713.1 für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen. Diese ist Teil der „Deutschen Kommission für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik“.
Teil 2 – DIN VDE 0833-2:
Die Festlegung von Brandmeldeanlagen ist in Teil 3 zu finden. Der Brandschutz und seine Vorschriften regeln die Erweiterung, die Errichtung, die Änderung sowie den Betrieb einer Brandmeldeanlage. Dies betrifft vor allem die Planung im Brandschutz.
Teil 3 – DIN VDE 0833-3:
Vorschriften zu Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sind im dritten Teil des umfassenden Dokuments ersichtlich. Teil 3 gilt außerdem für die Anlagenteile von EMA, ÜMA und EMA/ÜMA. Diese Verordnungen regeln den Schutz von Personen und Sachgütern in Gebäuden.
Teil 4 – DIN VDE 0833-4:
Teil 4 behandelt die Festlegung für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall. Dieses Schriftstück gilt in Verbindung mit Teil 1 und Teil 2. Die Vorgaben regeln die Alarmierung mithilfe von Durchsagen und ähnlichen akustischen Mitteln. Diese Vorschriften gelten allerdings nicht für akustische Signalgeber sowie akustische Signalsprachgeber.
Wann kommen die Verordnungen zum Einsatz?
Die Norm wird vor allem für die gründliche Planung im Brandschutz benötigt. Sie ist für den allgemeinen Anwendungsbereich von Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall zuständig. Für die Planung wird in der Regel die DIN VDE 0833-1 angewandt. Die Brandschutztechnik unterliegt vielerlei Vorschriften, welche eine ordnungsgemäße Errichtung sowie den Betrieb einer Brandschutzanlage festlegen. Des Weiteren gilt die Verordnung als Grundlage für weitere gesetzlich festgelegte Schriftstücke wie etwa die EMA, ÜMA oder EMA/ÜMA.
Sind die Vorgaben der DIN VDE 0833 gesetzlich verpflichtend?
Bei der DIN VDE 0833 handelt es sich um eine sogenannte Vornorm. Die Ausführung ihrer Regeln ist daher nicht gesetzlich verpflichtend. Dennoch sollten die Vorgaben eingehalten werden, um die Sicherheit im Ernstfall nicht zu gefährden. Die korrekte Ausführung der Montage- sowie der Instandhaltungsarbeiten ist dagegen unbedingt einzuhalten. Bei Missachtungen können vor allem im Schadensfall empfindliche Strafen drohen. Aus diesem Grund muss auch die Brandmeldetechnik genauestens an die Verordnungen angepasst werden. Abweichungen werden vor allem in diesem Teilbereich besonders häufig rechtlich geahndet.
Gefahrenmeldeanlagen nach DIN VDE 0833
Unter Gefahrenmeldeanlagen können Fernmeldeanlagen verstanden werden, welche für den Gebäudeschutz zuständig sind. Zudem handelt es sich um Warnmelder für die Nutzer einer baulichen Anlage. Dies betrifft sowohl den Brandschutz als auch die Meldung von Einbrüchen und Überfällen. Aus diesem Grund unterliegen die Anlagen einer besonderen Kontrolle. Dies ist bereits in der Planungsphase relevant. Die Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall müssen schließlich dem höchstmöglichen Standard entsprechen. Vor deren Inbetriebnahme muss daher eine Überprüfung durch eine Elektrofachkraft unternommen werden. Dabei wird auch auf die Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen geachtet.
Arten von Gefahrenmeldeanlagen GMA:
Meldeanlagen zur frühzeitigen Erkennung von Gefahren sind überaus empfehlenswert. Diese sind nicht nur für die Sicherheit von Leib und Leben zuständig, sondern schützen zudem das jeweilige Gebäude. Diese können wie folgt unterschieden werden:
- Einbruchmeldeanlagen
- Überfallmeldeanlagen
- Informationsanlagen
- Hausalarmanlagen
- Funk-Alarmanlagen
- Feststellenanlagen
- Brandmeldeanlagen
Was ist eine Alarmverifikation?
Bei der Alarmverifikation wird die „Echtheit“ eines Alarms festgestellt. Ein Alarm lässt sich durch das Beobachten oder die Überprüfung des Auslösers verifizieren. Auch dessen Ablauf zählt zu den wichtigen Faktoren. Video-Überwachungssysteme oder die persönliche Kontrolle sind beim Sammeln von Informationen hilfreich. Dadurch können echte Gefahrensituationen von Fehlalarmen zukünftig besser unterschieden werden. Die neue DIN VDE V 0833-3-1 legt die Notwendigkeit einer Alarmverifikation fest. Die Maßnahme ist erforderlich, um die bestmögliche Schadensverhütung zu gewährleisten. Somit können etwaige Missstände und Probleme der GMA schnellstmöglich behoben werden.
Heinrich Brandmeldetechnik klärt über die essenziellen Aspekte der DIN VDE 0833 auf
Der Brandschutz hat viele unterschiedliche Facetten, welche vor der Planung einer verlässlichen Brandmeldeanlage bedacht werden müssen. Hierbei ist breites Fachwissen besonders hilfreich. Dies betrifft auch Normen wie die DIN VDE 0833, welche den nötigen Brandschutz und die Vorschriften für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall zusammenfasst und gesetzlich festlegt. Um die Sicherheit in einem Gebäude aufrechtzuerhalten, ist jedoch vor allem eine funktionstüchtige Brandmeldeanlage sowie die gesamte Brandschutztechnik von großer Bedeutung. Es handelt sich hierbei schließlich um eine zentrale Komponente der GMA. Diese ist auch dank der akribischen Anwendung der VDE 0833 unerlässlich. Heinrich Brandmeldetechnik steht Ihnen bei der Anwendung aller Vorgaben und Normen mit Rat und Tat zur Seite und kümmert sich ebenso um die Wartung Ihrer BMA.